Schnelle Hilfe bei fristloser Kündigung ohne Grund – wir sichern Ihre Rechte
Eine fristlose Kündigung ohne nachvollziehbaren Grund ist in der Regel rechtswidrig. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Eine solche erfordert nach § 626 BGB das Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Einhaltung der 2-Wochen-Frist nach Kenntnis der Kündigungsgründe.
Dazu bieten wir Ihnen eine sofortige Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und eine strategische Beratung für Ihr weiteres Vorgehen. Zudem vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht und verhandeln bestmögliche Konditionen mit Ihrem Arbeitgeber.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine fristlose Kündigung ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ist rechtlich angreifbar – der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund nachweisen und diesen unverzüglich mitteilen
- Sie haben nur 3 Wochen Zeit, um rechtlich gegen die Kündigung vorzugehen – schnelles Handeln ist daher entscheidend
- Mit professioneller Unterstützung können in einer Vielzahl der Fälle entweder die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses oder eine angemessene Abfindung erreicht werden
Die Situation: Wenn die fristlose Kündigung vor Ihnen liegt
Es ist ein Szenario, das für viele Arbeitnehmer einem Albtraum gleichkommt: Sie erhalten eine fristlose Kündigung – ohne Vorwarnung und ohne Angabe konkreter Gründe. Oft geht dies einher mit der sofortigen Freistellung und der Aufforderung, Firmenunterlagen und -gegenstände unverzüglich herauszugeben. In dieser Situation sorgen sich viele Betroffene um ihre berufliche wie finanzielle Zukunft.
Was Sie jetzt wissen müssen
Eine fristlose Kündigung stellt die schwerwiegendste Form der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dar. Nach § 626 BGB ist sie nur dann wirksam, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. Der Arbeitgeber trägt hierfür die volle Darlegungs- und Beweislast.
Die bloße Behauptung eines Kündigungsgrundes reicht dabei nicht aus. Der Arbeitgeber muss konkret darlegen, welche Tatsachen und Umstände die Kündigung rechtfertigen sollen. Dabei müssen die vorgebrachten Gründe so schwerwiegend sein, dass selbst unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.
Wichtige Gründe können beispielsweise sein:
- Schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Betrug
- Beharrliche Arbeitsverweigerung trotz Abmahnung
- Schwerwiegende Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber
- Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
Für den betroffenen Arbeitnehmer ist es entscheidend, umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die dreiwöchige Klagefrist des § 4 KSchG beginnt mit Zugang der Kündigung und muss unbedingt eingehalten werden, da die Kündigung sonst als rechtswirksam gilt – unabhängig von ihrer tatsächlichen Berechtigung.
Die rechtlichen Anforderungen
- Wichtiger Grund erforderlich
- Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss für den Arbeitgeber unzumutbar sein
- Beispiele sind schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Betrug
- Bei weniger gravierenden Verstößen ist in der Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich
- Unverzügliche Mitteilung der Gründe
- Der Arbeitgeber muss die Kündigungsgründe auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen
- Die Kündigung selbst muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden der Gründe erfolgen
- Formelle Anforderungen
- Schriftform (§ 623 BGB)
- Bei bestehender Arbeitnehmervertretung: Vorherige Anhörung des Betriebsrats
Unsere Expertise für Ihre Sicherheit
Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei mit jahrelanger Erfahrung in Kündigungsschutzfällen wissen wir: Zeit ist bei einer fristlosen Kündigung der kritischste Faktor. Deshalb haben wir einen bewährten Prozess entwickelt, um Ihre Interessen optimal zu schützen:
Unser Vorgehen
- Schnelle Erstberatung
- Sicherung Ihrer Rechte durch fristwahrende Kündigungsschutzklage
- Parallel: Prüfung der Formwirksamkeit und Anforderung der Kündigungsgründe
- Entwicklung einer individuellen Strategie für Ihr optimales Ergebnis
Häufig gestellte Fragen
Was muss ich unmittelbar nach Erhalt einer fristlosen Kündigung tun?
Melden Sie sich umgehend arbeitslos, bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf und suchen Sie schnellstmöglich rechtliche Unterstützung. Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage beginnt mit Zugang der Kündigung.
Kann ich während der Kündigungsschutzklage krankgeschrieben werden?
Ja, aber eine Krankmeldung sollte wohlüberlegt sein. Sie könnte sich negativ auf einen späteren Prozess auswirken.
Muss ich nach einer fristlosen Kündigung noch zur Arbeit erscheinen?
Mit der fristlosen Kündigung endet regelmäßig die Pflicht zur Erbringung von Arbeitsleistungen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Welche finanziellen Folgen hat eine fristlose Kündigung für mich?
Bei einer fristlosen Kündigung entfällt die Kündigungsfrist und damit auch die weitere Gehaltszahlung. Allerdings haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Kündigung nicht durch Ihr Verschulden erfolgte. Bei erfolgreicher Anfechtung der Kündigung müssen regelmäßig rückwirkend alle Gehälter nachgezahlt werden.
Muss ich nach einer fristlosen Kündigung Firmenunterlagen und Arbeitsmittel sofort zurückgeben?
Grundsätzlich ja, Sie müssen Firmeneigentum zeitnah zurückgeben. Allerdings sollten Sie sich vorher Kopien von für Sie wichtigen Unterlagen (z.B. Arbeitsvertrag, Korrespondenz) aushändigen lassen. Die Rückgabe von Firmeneigentum sollte schriftlich bestätigt werden.
Kann ich während des Kündigungsschutzverfahrens einen neuen Job annehmen?
Ja, Sie können und sollten sich neu bewerben. Wir beraten Sie gerne zur vertraglichen Gestaltung, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Was passiert mit meinem Arbeitszeugnis bei einer fristlosen Kündigung?
Sie haben auch bei fristloser Kündigung Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses darf die fristlose Kündigung nicht erwähnen und muss wohlwollend formuliert sein. Wir prüfen Ihr Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen.
Kann der Arbeitgeber die Kündigungsgründe nachträglich ändern oder ergänzen?
Nein, der Arbeitgeber ist grundsätzlich an die ursprünglich genannten Kündigungsgründe gebunden. Nachschieben von Gründen ist nur sehr eingeschränkt möglich. Dies stärkt Ihre Position im Kündigungsschutzverfahren.
Wie verhindere ich, dass die fristlose Kündigung meinen Ruf schädigt?
Wir unterstützen Sie dabei, die Kommunikation gegenüber Kollegen, potenziellen neuen Arbeitgebern und in sozialen Netzwerken professionell zu gestalten. Auch können wir mit dem Arbeitgeber eine Sprachregelung vereinbaren, die Ihre Reputation schützt.
Was kostet mich die rechtliche Vertretung bei einer fristlosen Kündigung?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Monatsgehälter). Häufig greift Ihre Rechtsschutzversicherung. Im Erstgespräch erläutern wir Ihnen transparent alle Kosten.
Unser Versprechen an Sie
Bei uns stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt. Wir verstehen die emotionale und finanzielle Belastung einer fristlosen Kündigung und setzen alles daran, die für Sie beste Lösung zu erreichen. Dabei profitieren Sie von:
- Kostenlose Ersteinschätzung
- Hohe Erfolgsquote
- Spezialisierung auf Arbeitsrecht und Kündigungsschutz
- Jahrelanger Erfahrung in der Arbeitnehmervertretung