Anwalt Wettbewerbsverbot
Ihre Karriere, Ihre Freiheit, Unser Einsatz
Langjährige Expertise in der erfolgreichen Aufhebung und Einschränkung von Wettbewerbsverboten
Ganzheitliche Beratung mit Fokus auf Ihre individuelle Karriereentwicklung
Schnelle und diskrete Lösungsfindung durch effiziente Verhandlungsstrategien
Ihr Weg zur beruflichen Freiheit
Fühlen Sie sich durch ein Wettbewerbsverbot in Ihren beruflichen Möglichkeiten eingeschränkt? Zweifeln Sie an der Rechtmäßigkeit oder Reichweite des Verbots in Ihrem Vertrag? Ein Wettbewerbsverbot kann wie eine unsichtbare Fessel wirken, die Ihre Karriereentwicklung hemmt und Ihre Zukunftspläne durchkreuzt. Bei DOHM | WIEPRECHT, Ihren Anwälten für Wettbewerbsverbot, verstehen wir Ihre Frustration und Verunsicherung. Wir wissen, wie wichtig berufliche Freiheit und Sicherheit für Sie sind. Unsere erfahrenen Anwälte sind darauf spezialisiert, die Komplexität von Wettbewerbsverboten zu entschlüsseln und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Mit unserem tiefgreifenden rechtlichen Fachwissen und unserem strategischen Ansatz setzen wir uns dafür ein, dass Sie Ihre beruflichen Chancen optimal nutzen können – ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Typische Fehler bei Wettbewerbsverboten
Viele Arbeitgeber begehen bei der Gestaltung von Wettbewerbsverboten typische Fehler: Die Dauer des Verbots überschreitet zulässige Fristen, der geografische Geltungsbereich ist zu weit gefasst oder es fehlen klare Angaben zur Art der untersagten Tätigkeit. Diese Punkte können ein Wettbewerbsverbot unwirksam machen. Unsere erfahrenen Juristen prüfen jede Klausel detailliert – und zeigen Ihnen auf, welche Handlungsspielräume sich daraus ergeben.

Sie benötigen einen Anwalt für Wettbewerbsverbote?
Gerne sind wir für Sie da und begleiten Sie auf jedem Schritt!
Ob es um die erste rechtliche Einschätzung, die Vorbereitung eines Jobwechsels oder die Klärung Ihrer Ansprüche vor Gericht geht – wir sind an Ihrer Seite. Bei DOHM | WIEPRECHT profitieren Sie von einer partnerschaftlichen, transparenten Beratung und einer klaren, lösungsorientierten Strategie. Ihre berufliche Freiheit steht für uns an erster Stelle.
Wir beraten Sie telefonisch, per Video oder vor Ort in unseren Kanzleiräumen in Hamburg.
Unsere Leistungen für Ihre berufliche Freiheit
- Umfassende rechtliche Analyse von Wettbewerbsverboten
- Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite
- Verhandlungen mit Arbeitgebern
- Strategien zur Aufhebung oder Einschränkung
- Beratung zu Karenzentschädigungen
- Unterstützung bei Vertragsverhandlungen
- Vertretung vor Gericht
- Entwicklung von Karrierestrategien unter Berücksichtigung des Wettbewerbsverbots
- Branchenspezifische Lösungsansätze
- Mediation bei Konflikten mit Arbeitgebern
Umfassende rechtliche Analyse vom Anwalt für Wettbewerbsverbote:
Unsere detaillierte Analyse ist der Grundstein für eine erfolgreiche Strategie. Wir prüfen Ihr Wettbewerbsverbot auf Herz und Nieren, unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und Ihrer individuellen Situation. Dabei untersuchen wir nicht nur den Wortlaut der Klausel, sondern auch den Kontext Ihres Arbeitsvertrags und Ihrer Branche. Wir identifizieren mögliche Schwachstellen und Ansatzpunkte für eine Anfechtung oder Einschränkung. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und verständliche Einschätzung zu geben, wo Sie rechtlich stehen und welche Optionen Sie haben.
Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite:
Nicht jedes Wettbewerbsverbot ist rechtlich bindend. Wir prüfen sorgfältig, ob Ihr Verbot den gesetzlichen Anforderungen entspricht, insbesondere hinsichtlich der zeitlichen und räumlichen Begrenzung sowie der Angemessenheit der Karenzentschädigung. Wir analysieren auch, ob das Verbot in seiner Reichweite verhältnismäßig ist und Ihre berechtigten Interessen berücksichtigt. Dabei berücksichtigen wir Ihre spezifische Rolle im Unternehmen und die Sensibilität der Informationen, zu denen Sie Zugang hatten. Diese gründliche Prüfung bildet die Basis für alle weiteren Schritte.
Verhandlungen mit Arbeitgebern:
Mit unserem fundierten rechtlichen Wissen und unserer Verhandlungserfahrung treten wir in Kontakt mit Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber. Unser Ziel ist es, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden, die Ihre beruflichen Interessen schützt. Wir argumentieren überzeugend für eine Aufhebung oder Einschränkung des Wettbewerbsverbots, basierend auf rechtlichen und praktischen Erwägungen. Dabei nutzen wir unsere Erfahrung, um die richtigen Argumente vorzubringen und auf mögliche Einwände vorbereitet zu sein. Unser Ansatz ist immer konstruktiv und lösungsorientiert, um Ihre langfristigen beruflichen Beziehungen nicht zu gefährden.
Strategien zur Aufhebung oder Einschränkung:
Basierend auf unserer Analyse entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien, um das Wettbewerbsverbot aufzuheben oder in seiner Wirkung einzuschränken. Dies kann verschiedene Ansätze umfassen, wie die Anfechtung der Wirksamkeit, die Neuverhandlung der Bedingungen oder die Entwicklung kreativer Lösungen, die Ihre berufliche Entwicklung ermöglichen, ohne die legitimen Interessen Ihres ehemaligen Arbeitgebers zu gefährden. Wir berücksichtigen dabei immer Ihre individuellen Karriereziele und die spezifischen Gegebenheiten Ihrer Branche.
Beratung zu Karenzentschädigungen:
Die angemessene Entschädigung für die Zeit des nachvertraglichen Wettbewerbsverbot ist ein kritischer Punkt. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und helfen Ihnen, eine faire Karenzentschädigung auszuhandeln. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen, sondern auch Ihre individuellen finanziellen Bedürfnisse und die branchenüblichen Standards. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie für die Einschränkungen durch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot angemessen kompensiert werden.
Warum ein Wettbewerbsverbot nicht das Ende Ihrer Karriere bedeuten muss
Wettbewerbsverbote sind in vielen Arbeitsverträgen enthalten – insbesondere bei leitenden Angestellten, Vertriebspersonal, Geschäftsführern oder Mitarbeitenden mit Zugang zu sensiblen Unternehmensdaten. Doch nicht jedes Wettbewerbsverbot ist automatisch wirksam.
Viele Klauseln sind zu weit gefasst, ungenau formuliert oder verstoßen gegen geltende arbeitsrechtliche Vorgaben. In solchen Fällen besteht die Chance, das Verbot erfolgreich anzufechten oder deutlich zu entschärfen.
Oft scheuen Betroffene den Gang zum Anwalt, aus Sorge vor rechtlichen Auseinandersetzungen oder dem Verlust einer möglichen Entschädigung. Dabei lohnt sich eine fundierte Prüfung fast immer – denn wer sich zu früh mit den Bedingungen abfindet, verschenkt wertvolle Chancen für seine berufliche Zukunft.
Lassen Sie sich nicht ausbremsen – nehmen Sie Ihre Zukunft selbst in die Hand.
Kontaktieren Sie uns – und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie wirklich haben.
Unser Weg zu Ihrer beruflichen Freiheit
Kontaktaufnahme & Ersteinschätzung
Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine erste Bewertung Ihrer Situation.
Ausführliche Analyse & Strategieentwicklung
Wir analysieren Ihr Wettbewerbsverbot im Detail und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie.
Umsetzung & Verhandlung
Wir setzen die vereinbarte Strategie um und verhandeln in Ihrem Namen für das bestmögliche Ergebnis.
DOHM | WIEPRECHT – Ihre Experten für Wettbewerbsverbote
Die Kanzlei DOHM | WIEPRECHT steht für langjährige Erfahrung und tiefgreifende Expertise im Arbeitsrecht, mit besonderem Fokus auf Wettbewerbsverbote. Unser Team vereint juristische Exzellenz mit einem profunden Verständnis für die Dynamik verschiedener Branchen und Arbeitsmärkte. Wir denken nicht nur in rechtlichen Kategorien, sondern berücksichtigen stets die wirtschaftlichen und persönlichen Aspekte jedes Falls.
Bei DOHM | WIEPRECHT erhalten Sie nicht nur rechtlichen Beistand, sondern einen strategischen Partner für Ihre langfristige Karriereplanung. Wir analysieren Ihre individuelle Situation sorgfältig, zeigen Ihnen realistische Optionen auf und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer beruflichen Ziele.
Dabei legen wir besonderen Wert auf Transparenz, Verlässlichkeit und eine Kommunikation auf Augenhöhe. Denn nur wer sich verstanden fühlt, kann auch mutige Entscheidungen für seine Zukunft treffen.
Wir beraten Sie telefonisch, per Video oder vor Ort in unseren Kanzleiräumen in Hamburg.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren! Wir freuen uns auf Sie und darauf, Sie unterstützen zu können!

Häufig gestellte Fragen
Wie lange gilt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot in der Regel?
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf in Deutschland maximal zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Längere Verbote sind in der Regel nicht durchsetzbar.
Muss mein Arbeitgeber mich für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot entschädigen?
Ja, für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots steht Ihnen eine Karenzentschädigung zu. Diese muss mindestens 50% Ihrer letzten Vergütung betragen.
Kann ich ein Wettbewerbsverbot einseitig aufheben?
Eine einseitige Aufhebung ist in der Regel nicht möglich. Allerdings gibt es Situationen, in denen Sie sich darauf berufen können, dass das Verbot unwirksam ist.
Was passiert, wenn ich gegen das Wettbewerbsverbot verstoße?
Bei einem Verstoß drohen Schadensersatzforderungen und möglicherweise eine Vertragsstrafe. Die genauen Konsequenzen hängen von den Vereinbarungen in Ihrem Vertrag ab.
Kann ein Wettbewerbsverbot auch nach einer Kündigung noch vereinbart werden?
Ja, aber ein nachträglich vereinbartes Wettbewerbsverbot muss besonders sorgfältig auf seine Wirksamkeit geprüft werden.
Kann ich trotz Wettbewerbsverbot in einer anderen Branche arbeiten?
In vielen Fällen ja. Die Zulässigkeit hängt von der konkreten Formulierung des Verbots und Ihrer neuen Tätigkeit ab.
Wie lange dauert es, ein Wettbewerbsverbot aufzuheben oder einzuschränken?
Die Dauer variiert je nach Fall und Kooperationsbereitschaft des Arbeitgebers. Wir streben stets eine zügige Lösung an.
Kann ein Arbeitgeber auf die Einhaltung des Wettbewerbsverbots verzichten?
Ja, der Arbeitgeber kann auf die Einhaltung verzichten. In diesem Fall könnte dies die Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung beeinträchtigen.
Wie wirkt sich ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot auf meine Möglichkeit zur Selbstständigkeit aus?
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann auch Ihre Möglichkeit zur Selbstständigkeit einschränken, wenn diese in Konkurrenz zu Ihrem ehemaligen Arbeitgeber steht. Die genauen Auswirkungen hängen von der Formulierung des Verbots und der Art Ihrer geplanten Selbstständigkeit ab. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln Strategien, wie Sie Ihre unternehmerischen Ziele trotz nachvertraglichen Wettbewerbsverbots verfolgen können.
*Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Kurzes Telefonat mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keine Prüfung von Unterlagen. Vorausgesetzt, dass Kapazität vorhanden ist.