Kostenlose Ersteinschätzung
Arbeitsrechtliche Ersteinschätzung – bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung**
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**Kostenlose Ersteinschätzung bei Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Kurzes Telefonat mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Keine Prüfung von Unterlagen. Vorausgesetzt, dass Kapazität vorhanden ist.