Mit erfahrenen Fachanwälten sicher durch das Kündigungsschutzverfahren – Ihre Rechte, unsere Expertise
Unsere Kanzlei steht an der Seite von Arbeitnehmern, die sich gegen eine Kündigung wehren müssen. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir Sie sicher durch Ihr Kündigungsschutzverfahren – von der ersten Einschätzung bis zum erfolgreichen Abschluss.
Wir setzen uns für Ihren Schutz bei Kündigungen ein, haben bereits eine Vielzahl an Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt und dabei sowohl Weiterbeschäftigungen als auch überdurchschnittliche Abfindungen für unsere Mandanten erreicht. Wir wissen: Eine Kündigung bedeutet für Sie eine massive persönliche Belastung. Deshalb setzen wir auf eine ebenso kompetente wie verständliche Beratung, transparente Kommunikation und ein konsequentes Verfolgen Ihrer Interessen.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden – schnelles Handeln ist daher entscheidend für Ihren Erfolg
- In einer Vielzahl der Fälle erreichen wir für unsere Mandanten eine deutlich bessere Lösung als die ursprüngliche Kündigung – sei es durch Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung
- Mit jahrelanger Erfahrung im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite
Die Kündigung – und jetzt?
Der Erhalt einer Kündigung bedeutet für die meisten Menschen einen tiefen Einschnitt. Neben den existenziellen Sorgen um die finanzielle Zukunft kommen oft Gefühle der Ungerechtigkeit und persönlicher Kränkung hinzu. In dieser emotional aufwühlenden Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und sich professionelle Unterstützung zu suchen. Denn: Eine Kündigung muss nicht das letzte Wort sein.
Die Kündigungsschutzklage – Ihr Recht auf Überprüfung
Eine Kündigungsschutzklage ist das wichtigste rechtliche Instrument, um sich gegen eine möglicherweise ungerechtfertigte Kündigung zu wehren. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen wir zunächst gründlich die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Kündigung. Dabei achten wir besonders auf:
- Die Einhaltung der Schriftform nach § 623 BGB
- Die Beachtung gesetzlicher Kündigungsfristen
- Das Vorliegen einer sozialen Rechtfertigung nach § 1 KSchG
- Die Beteiligung des Betriebsrats (sofern vorhanden)
- Besondere Kündigungsschutzvorschriften (z.B. Mutterschutz, Schwerbehinderung)
Die kritische Dreiwochenfrist
Der wichtigste Punkt vorweg: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese Frist ist absolut entscheidend – wird sie versäumt, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam, auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Der Weg durch das Kündigungsschutzverfahren
1. Die erste Analyse
In einem ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuelle Situation. Wir prüfen die Kündigungsunterlagen, besprechen die Hintergründe und entwickeln eine erste strategische Einschätzung. Unsere jahrelange Erfahrung ermöglicht es uns, Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
2. Die Klageerhebung
Entscheiden Sie sich für ein Vorgehen gegen die Kündigung, erheben wir fristgerecht Klage beim zuständigen Arbeitsgericht. Die Klageschrift wird von uns sorgfältig vorbereitet und alle relevanten Argumente werden rechtssicher dargelegt.
3. Das Güteverfahren
Der erste Termin vor dem Arbeitsgericht ist das obligatorische Güteverfahren. Hier versucht das Gericht, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen. Mit unserer umfangreichen Verhandlungserfahrung setzen wir uns hier bereits für Ihre bestmögliche Position ein.
4. Die Verhandlungsstrategie
Je nach Einzelfall verfolgen wir unterschiedliche strategische Ansätze:
- Weiterbeschäftigung durch Unwirksamkeit der Kündigung
- Verhandlung einer angemessenen Abfindung
- Kombination aus befristeter Weiterbeschäftigung und Abfindung
- Optimierung der Zeugniserteilung und weiterer Konditionen
5. Der Kammertermin
Kommt es im Gütetermin nicht zu einer Einigung, folgt der Kammertermin. Hier wird die Sache inhaltlich verhandelt, Beweise werden erhoben und Zeugen gehört. Auch in dieser Phase setzen wir unser prozessuales Know-how gezielt für Sie ein.
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Unsere Kanzlei ist bekannt für besondere Expertise im Arbeitsrecht. Wir haben eine Vielzahl an erfolgreichen Vergleichen verhandelt und zahlreiche wegweisende Urteile vor den Arbeitsgerichten erwirkt. Diese Erfahrung kommt Ihnen zugute:
- Umfassende Ersteinschätzung Ihrer Situation
- Strategische Beratung auf höchstem Niveau
- Konsequente Vertretung Ihrer Interessen
- Transparente Kommunikation und Kostenkontrolle
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert ein Kündigungsschutzverfahren?
Die Dauer variiert je nach Einzelfall. Das Güteverfahren findet meist innerhalb weniger Wochen statt. Bei einer Einigung ist das Verfahren dann bereits beendet. Kommt es zum Kammertermin, kann sich das Verfahren über mehrere Monate erstrecken.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert. Häufig übernimmt, sofern vorhanden, eine Rechtsschutzversicherung die Kosten oder es besteht möglicherweise ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Wir beraten Sie hierzu transparent in unserem Erstgespräch.
Kann ich während des Verfahrens Arbeitslosengeld beziehen?
Ja, Sie können und sollten sich arbeitslos melden. Wir beraten Sie auch zu den notwendigen Schritten gegenüber der Arbeitsagentur.
Muss ich während des Verfahrens weiterarbeiten?
Dies hängt von der Art der Kündigung ab. Bei einer ordentlichen Kündigung besteht die Arbeitspflicht während der Kündigungsfrist fort. Bei einer außerordentlichen Kündigung endet die Arbeitspflicht in der Regel sofort.
Kann mein Arbeitgeber mir während des Kündigungsschutzverfahrens erneut kündigen?
Grundsätzlich ja, der Arbeitgeber kann auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens eine weitere Kündigung aussprechen. In diesem Fall sollten Sie auch gegen diese Kündigung fristgerecht Klage erheben. Als Ihre Anwälte prüfen wir jede einzelne Kündigung sorgfältig und erweitern die Klage entsprechend.
Was passiert, wenn ich während des Verfahrens eine neue Stelle finde?
Das Kündigungsschutzverfahren kann trotz neuer Stelle fortgeführt werden. Oft lässt sich dann eine gute Verhandlungsposition für eine Abfindung erreichen. Wir beraten Sie in dieser Situation zu den verschiedenen Optionen und deren Auswirkungen auf das laufende Verfahren.
Wie verhalte ich mich richtig nach Erhalt der Kündigung?
Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nichts übereilt. Lassen Sie sich die Kündigung aushändigen und notieren Sie sich, wann und wie Sie diese erhalten haben. Vermeiden Sie emotionale Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ist nur aus schwerwiegenden Gründen zulässig. Für beide Kündigungsarten gilt die dreiwöchige Klagefrist.
Bekomme ich während des Verfahrens weiter mein Gehalt?
Im Fall einer ordentlichen Kündigung erhalten Sie Ihr Gehalt bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Bei einer außerordentlichen Kündigung zahlt der Arbeitgeber regelmäßig nur bis zum vorgezogenen Beendigungstermin der außerordentlichen Kündigung. Dauert das Verfahren vor dem Arbeitsgericht über den Beendigungstermin hinaus an, so hat der Arbeitgeber das Gehalt ggf. nachzuzahlen, wenn die Kündigung unwirksam war. Sie müssen sich in diesem Fall eventuell anderweitigen Verdienst anrechnen lassen.
Was bedeutet der häufig angebotene "Vergleich" vor dem Arbeitsgericht?
Ein Vergleich ist eine gütliche Einigung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber, die das Verfahren beendet. Typische Bestandteile sind eine Abfindungszahlung, die Regelung des Arbeitszeugnisses und der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses. Als erfahrene Fachanwälte verhandeln wir für Sie die bestmöglichen Konditionen und beraten Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen eines angebotenen Vergleichs.
Ihr nächster Schritt
Eine Kündigungsschutzklage erfordert schnelles und professionelles Handeln. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir Ihnen mit unserer ganzen Expertise zur Seite. Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung – wir sind für Sie da!