Kündigung während Wiedereingliederung – Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Dez. 9, 2024 | Arbeitsrecht

Erfahren Sie, worauf es bei Kündigungen während der beruflichen Wiedereingliederung ankommt und wie wir Ihre Interessen schützen

Die Kündigung während einer Wiedereingliederungsmaßnahme stellt einen besonders sensiblen Eingriff in das Arbeitsverhältnis dar. Obwohl eine solche Kündigung grundsätzlich möglich ist, unterliegt sie strengen rechtlichen Anforderungen. Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt betont, dass Arbeitgeber vor einer krankheitsbedingten Kündigung alle Möglichkeiten des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ausschöpfen müssen. Eine Kündigung während der laufenden Wiedereingliederung kann daher nur das letzte Mittel sein und muss besonders gut begründet werden. Gerichte prüfen in solchen Fällen sehr genau, ob der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen ist. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei den besonderen Herausforderungen einer solchen Kündigung.

Für Beschäftigte bedeutet eine Kündigung während der Wiedereingliederung oft einen doppelten Rückschlag: Neben dem drohenden Arbeitsplatzverlust steht auch der gesundheitliche Genesungsprozess auf dem Spiel. Viele Betroffene haben bereits erhebliche Anstrengungen unternommen, um in den Beruf zurückzukehren. Eine Kündigung in dieser Phase kann den Heilungsprozess gefährden und zu zusätzlichen psychischen Belastungen führen. Gleichzeitig stehen Arbeitgeber vor der Herausforderung, betriebliche Notwendigkeiten mit ihrer sozialen Verantwortung in Einklang zu bringen. Dies erfordert eine sorgfältige Abwägung aller Umstände und häufig auch externe Beratung, um rechtssichere Entscheidungen zu treffen.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Eine Kündigung während der Wiedereingliederung unterliegt besonderen rechtlichen Anforderungen und kann unter bestimmten Umständen unwirksam sein
  • Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte zu wahren und kostspielige Fehlentscheidungen zu vermeiden
  • Ein erfolgreiches betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann Kündigungen oft vermeiden und bietet beiden Seiten Rechtssicherheit

In unserer arbeitsrechtlichen Praxis erleben wir häufig, dass Kündigungen während der Wiedereingliederung sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor große Herausforderungen stellen. Die rechtliche Situation ist komplex, die emotionale Belastung hoch und die Konsequenzen können weitreichend sein. Als spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über diese wichtige Thematik geben.

Die rechtliche Ausgangssituation

Die Wiedereingliederung, auch als „Hamburger Modell“ bekannt, dient dazu, länger erkrankte Arbeitnehmer schrittweise wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern. Während dieser Phase gelten besondere rechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber berücksichtigen sollen.

Das Gesetz sieht vor allem im §167 Abs. 2 SGB IX klare Vorgaben für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Diese Regelungen haben direkten Einfluss auf die Wirksamkeit einer Kündigung während der Wiedereingliederungsphase.

Besondere Schutzrechte während der Wiedereingliederung

Während der Wiedereingliederung genießen Arbeitnehmer regelmäßig einen hohen Schutz. Eine Kündigung ist zwar grundsätzlich möglich, unterliegt aber strengen Voraussetzungen:

  • Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein (§1 KSchG)
  • Ein BEM-Verfahren muss in der Regel angeboten worden sein
  • Alternative Beschäftigungsmöglichkeiten müssen geprüft worden sein
  • Eine Interessenabwägung muss korrekt durchgeführt werden

Handlungsoptionen für Arbeitnehmer

Wenn Sie als Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung eine Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend handeln:

  1. Prüfen Sie die Kündigungsfrist und wahren Sie die dreiwöchige Klagefrist
  2. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen zum Wiedereingliederungsprozess
  3. Dokumentieren Sie den bisherigen Verlauf der Wiedereingliederung
  4. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Chancen einschätzen zu können

Unsere Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich bearbeiteten Fällen zeigt: Je früher Sie sich professionelle Unterstützung holen, desto besser sind Ihre Aussichten auf einen positiven Ausgang.

Rechtssichere Lösungen für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber stehen Sie vor der Herausforderung, betriebliche Interessen mit den Schutzrechten der Arbeitnehmer in Einklang zu bringen. Wichtige Aspekte dabei sind:

  • Sorgfältige Dokumentation des BEM-Verfahrens
  • Nachweis der Prüfung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten
  • Korrekte Durchführung der Interessenabwägung
  • Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung des BAG

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Kündigung während der Wiedereingliederung überhaupt möglich?

Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung möglich, allerdings unter strengen Voraussetzungen und mit erhöhten Anforderungen an die soziale Rechtfertigung.

Welche Fristen muss ich bei einer Kündigungsschutzklage beachten?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Welche Rolle spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM ist in der Regel für eine wirksame Kündigung während der Wiedereingliederung notwendig.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht, häufig werden Abfindungen jedoch im Rahmen von Vergleichen vereinbart.

Was passiert mit meinem Krankengeldbezug bei einer Kündigung?

Der Krankengeldbezug bleibt von der Kündigung zunächst unberührt, solange die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.

Welche Rechte habe ich, wenn das BEM vor der Kündigung nicht durchgeführt wurde?

Die fehlende Durchführung eines BEM kann die Kündigung unwirksam machen. In diesem Fall haben Sie gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass er alle milderen Mittel ausgeschöpft hat.

Kann mein Arbeitgeber die Wiedereingliederung nach einer Kündigung verweigern?

Solange das Arbeitsverhältnis besteht – auch während der Kündigungsfrist – muss der Arbeitgeber grundsätzlich die bereits laufende Wiedereingliederung weiterführen.

Wie wirkt sich eine laufende Wiedereingliederung auf die Höhe einer möglichen Abfindung aus?

Die Tatsache, dass Sie sich in einer Wiedereingliederung befinden und aktiv an Ihrer Rückkehr ins Berufsleben arbeiten, kann sich positiv auf die Höhe einer Abfindung auswirken. Dies gilt besonders, wenn die Kündigung während einer erfolgversprechenden Wiedereingliederung erfolgt.

Welche Dokumentation sollte ich während der Wiedereingliederung für den Fall einer Kündigung führen?

Dokumentieren Sie sorgfältig:

  • Alle Gespräche und Vereinbarungen im Rahmen des BEM
  • Ihre gesundheitliche Entwicklung und Fortschritte
  • Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen
  • Eventuelle Schwierigkeiten oder Konflikte
  • Ärztliche Einschätzungen zum Wiedereingliederungsverlauf

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht bei DOHM | WIEPRECHT verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Bearbeitung komplexer Kündigungsfälle während der Wiedereingliederung. Unser Expertenteam:

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