Unwiderrufliche Freistellung – Ihre Rechte und Möglichkeiten im Überblick

Jan. 6, 2025 | Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung durch Fachanwälte

Die unwiderrufliche Freistellung stellt einen bedeutsamen Einschnitt im Arbeitsverhältnis dar. Anders als bei der widerruflichen Freistellung verzichtet der Arbeitgeber hier endgültig auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Die rechtliche Grundlage findet sich in den §§ 611a und 615 BGB. Wichtig ist: Die Hauptpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsvertrag bleibt bestehen – der Arbeitgeber muss weiterhin das vereinbarte Gehalt zahlen, während der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht befreit ist. Besondere Bedeutung kommt der genauen Formulierung der Freistellungsvereinbarung zu, da hier wichtige Aspekte wie die Anrechnung von Urlaubsansprüchen, der Umgang mit Bonuszahlungen und die Möglichkeit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit geregelt werden sollten.

In der Praxis bedeutet eine unwiderrufliche Freistellung für Arbeitnehmer eine Phase der Neuorientierung. Während das Gehalt weitergezahlt wird, können sie sich bereits nach einer neuen beruflichen Perspektive umsehen. Allerdings gibt es einige Fallstricke zu beachten: Häufig versuchen Arbeitgeber, die Freistellung mit einem vollständigen Urlaubsausgleich zu verbinden oder Einschränkungen hinsichtlich möglicher Nebentätigkeiten festzulegen. Auch die Frage der variablen Vergütung während der Freistellungsphase führt oft zu Konflikten. In dieser Situation ist schnelles, aber wohl überlegtes Handeln gefragt: Arbeitnehmer sollten die Freistellungsvereinbarung gründlich prüfen, bevor sie diese unterschreiben, und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen. Die Erfahrung zeigt, dass sich durch geschickte Verhandlung oft deutlich bessere Konditionen erreichen lassen. Gerne unterstützen wir Sie als Anwalt für Arbeitsrecht.

 

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Das Wichtigste im Überblick

  • Eine unwiderrufliche Freistellung hat weitreichende rechtliche Konsequenzen für Ihr Arbeitsverhältnis – von Urlaubsansprüchen bis hin zu Vergütungsfragen
  • Als Arbeitnehmer haben Sie auch während der Freistellung wichtige Rechte, die Sie kennen und durchsetzen sollten
  • Schnelles Handeln ist wichtig: Die ersten 48 Stunden nach Erhalt einer Freistellung können entscheidend für Ihre Position sein

Wenn der Arbeitgeber Sie freistellt – Was nun?

Eine unwiderrufliche Freistellung kommt für viele Arbeitnehmer überraschend und wirft zahlreiche Fragen auf. Ob im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags – die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen sind weitreichend. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und die bestmöglichen Konditionen für Sie auszuhandeln.

Die rechtlichen Grundlagen verstehen

Das Recht zur unwiderruflichen Freistellung nach einer Kündigung basiert regelmäßig auf den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen.

Ihre wichtigsten Rechte im Überblick:

  • Weiterzahlung der vereinbarten Vergütung
  • Möglichkeit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis

Emotionale und berufliche Herausforderungen meistern

Wir wissen aus langjähriger Erfahrung: Eine Freistellung ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine emotionale Herausforderung. Viele unserer Mandanten empfinden die Situation zunächst als persönliche Kränkung und sind besorgt über ihre berufliche Zukunft. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtigen Schritte einzuleiten.

Die ersten 48 Stunden – Das sollten Sie beachten

Die ersten zwei Tage nach Erhalt einer Freistellung sind entscheidend. Unsere Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Fällen zeigt: Wer in dieser Phase die richtigen Schritte einleitet, kann seine Position deutlich verbessern.

  1. Ruhe bewahren und keine vorschnellen Unterschriften leisten
  2. Alle Unterlagen sorgfältig dokumentieren
  3. Rechtliche Unterstützung einholen
  4. Kommunikation mit dem Arbeitgeber protokollieren

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Freistellungsfällen. Unsere Erfolgsbilanz spricht für sich: In zahlreichen Fällen konnten wir deutliche Verbesserungen der ursprünglichen Konditionen erreichen, insbesondere bei:

  • Neuverhandlung der Freistellungskonditionen
  • Durchsetzung von Bonusansprüchen
  • Vereinbarung von Nebentätigkeitserlaubnissen

Individuelle Strategieentwicklung

Jeder Fall ist anders. Deshalb entwickeln wir für Sie eine maßgeschneiderte Strategie, die Ihre persönliche Situation berücksichtigt. In einem ersten Beratungsgespräch analysieren wir gemeinsam:

  • Die rechtliche Wirksamkeit der Freistellung
  • Ihre konkreten Ansprüche und Rechte
  • Mögliche Verhandlungsstrategien
  • Die nächsten praktischen Schritte

     

    Transparent und zuverlässig an Ihrer Seite

    Unsere Mandanten schätzen besonders unsere klare Kommunikation und schnelle Reaktionszeit. Nach der Kontaktaufnahme garantieren wir Ihnen:

    • Ein erstes Beratungsgespräch
    • Eine schriftliche Einschätzung Ihrer Situation
    • Konkrete Handlungsempfehlungen
    • Einen transparenten Festpreis für die Erstberatung

    Häufig gestellte Fragen

    Was bedeutet eine unwiderrufliche Freistellung rechtlich?

    Eine unwiderrufliche Freistellung bedeutet, dass Sie von Ihrer Arbeitspflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses endgültig befreit sind. Der Arbeitgeber kann diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.

    Muss ich während der Freistellung mein Gehalt weiterhin erhalten?

    Ja, während der Freistellung haben Sie Anspruch auf Ihre vereinbarte Vergütung, einschließlich variabler Vergütungsbestandteile wie Boni oder Provisionen.

    Was passiert mit meinem Resturlaub während der Freistellung?

    Resturlaub wird in der Regel mit der Freistellungsphase verrechnet. Die genaue Handhabung sollte aber rechtlich geprüft werden, da es hier auf die konkrete Formulierung der Freistellungsvereinbarung ankommt.

    Darf ich während der Freistellung einer anderen Arbeit nachgehen?

    Die Aufnahme einer Nebentätigkeit sollte vorher mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Neue Verdienste können unter Umständen angerechnet werden.

    Wie wirkt sich die Freistellung auf mein Arbeitszeugnis aus?

    Die Freistellung selbst darf sich nicht negativ auf Ihr Arbeitszeugnis auswirken. Sie haben Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis, das Ihre Leistungen fair bewertet.

    Kann ich eine Freistellung ablehnen?

    Eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber können Sie grundsätzlich ablehnen. Bei einer vereinbarten Freistellung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder nach erfolgter Kündigung ist dies anders zu bewerten.

    Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge?

    Die Auswirkungen auf Ihre betriebliche Altersvorsorge hängen von der konkreten Versorgungszusage ab. Dies sollte unbedingt geprüft und in der Freistellungsvereinbarung geregelt werden.

    Muss ich während der Freistellung erreichbar sein?

    Dies sollte in der Freistellungsvereinbarung explizit geregelt werden. Ohne entsprechende Vereinbarung besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Erreichbarkeit.

    Was passiert, wenn ich während der Freistellung krank werde?

    Auch während der Freistellung haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Eine Krankmeldung ist weiterhin erforderlich.

    Kann der Arbeitgeber die Freistellung widerrufen?

    Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist ein Widerruf ausgeschlossen. Anders verhält es sich bei einer widerruflichen Freistellung, die der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zurücknehmen kann.

    Handlungsempfehlung

    Eine unwiderrufliche Freistellung ist ein einschneidendes Ereignis, das rechtlich und persönlich gut begleitet werden sollte. Mit der richtigen Unterstützung können Sie Ihre Rechte wahren und die bestmöglichen Konditionen für sich aushandeln. Als erfahrene Fachanwälte stehen wir Ihnen dabei zur Seite.

    Weiterführende Informationen

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