Die Kündigung des Geschäftsführers im Kleinbetrieb – Rechtssicher und fair gestalten

Jan. 13, 2025 | Arbeitsrecht

Rechtliche Expertise für einen sensiblen Prozess

Die Kündigung eines Geschäftsführers im Kleinbetrieb unterscheidet sich fundamental von der Kündigung eines „normalen“ Arbeitnehmers. Der zweistufige Prozess aus Abberufung und Kündigung des Anstellungsvertrags erfordert besondere Sorgfalt. Während die Abberufung nach § 38 GmbHG grundsätzlich jederzeit und auch ohne Begründung möglich ist, folgt die Beendigung des Anstellungsvertrags eigenen Regeln. Hier greifen die vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen, und bei einer außerordentlichen Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen. Besonders Kleinbetriebe unterschätzen oft die Komplexität dieses Prozesses und die möglichen finanziellen Folgen einer fehlerhaften Vorgehensweise. Entscheidend ist auch die korrekte Ausgestaltung von Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen, um die Unternehmensinteressen langfristig zu schützen.

In Kleinbetrieben wiegt die Trennung von einem Geschäftsführer besonders schwer. Oft haben Gesellschafter und Geschäftsführer über Jahre eng zusammengearbeitet, teilweise bestehen persönliche Beziehungen zu Mitarbeitern und Kunden. Die emotionale Belastung ist für beide Seiten enorm: Gesellschafter sorgen sich um den Fortbestand ihres Unternehmens, während Geschäftsführer neben ihrer wirtschaftlichen Zukunft auch um ihren Ruf in der oft eng vernetzten Branche bangen. Gerade in dieser Situation ist es entscheidend, trotz aller persönlichen Betroffenheit einen kühlen Kopf zu bewahren. Eine professionelle rechtliche Begleitung von uns als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann helfen, den Trennungsprozess so zu gestalten, dass beide Seiten ihr Gesicht wahren und das Unternehmen keinen nachhaltigen Schaden nimmt. Die Erfahrung zeigt: Je früher fachkundige Beratung eingeholt wird, desto größer sind die Chancen auf eine einvernehmliche Lösung.

 

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Das Wichtigste im Überblick

  • Die Kündigung eines Geschäftsführers erfordert die Beachtung komplexer rechtlicher Vorgaben – von der korrekten Abberufung bis zur Gestaltung einer möglichen Aufhebungsvereinbarung
  • Eine Vielzahl der Trennungsprozesse kann durch professionelle Beratung einvernehmlich gelöst werden, was Zeit, Kosten und Unternehmensreputation schont
  • Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist der Schlüssel zur Vermeidung kostspieliger Fehler – unsere Experten unterstützen Sie mit zahlreichen erfolgreich begleiteten Fällen

Die besondere Herausforderung der Geschäftsführer-Kündigung

Die Trennung von einem Geschäftsführer stellt besonders Kleinbetriebe vor große Herausforderungen. Anders als bei „normalen“ Arbeitnehmern gelten hier spezielle rechtliche Regelungen, die sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer kennen müssen, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Rechtliche Grundlagen verstehen

Die Beendigung der Geschäftsführerstellung erfolgt in einem zweistufigen Prozess: Zunächst muss die Organstellung durch Abberufung beendet werden (§ 38 GmbHG), anschließend ist der Anstellungsvertrag zu kündigen (§ 35 GmbHG). Dabei sind einige Besonderheiten zu beachten:

Die Abberufung

  • Kann grundsätzlich jederzeit erfolgen
  • Bedarf eines Gesellschafterbeschlusses
  • Muss nicht begründet werden (sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht)

Die Kündigung des Anstellungsvertrags

  • Unterliegt den vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfristen
  • Bei fristloser Kündigung muss ein wichtiger Grund vorliegen
  • Kann durch Aufhebungsvereinbarung ersetzt werden

Strategische Überlegungen für eine faire Trennung

Die erfolgreiche Gestaltung der Trennung erfordert mehr als nur die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Unsere Erfahrung zeigt: Der Schlüssel liegt in einer strategisch durchdachten Vorgehensweise, die sowohl die rechtlichen als auch die menschlichen Aspekte berücksichtigt.

Für Gesellschafter wichtige Aspekte:

  • Sicherung von Unternehmensinteressen
  • Vermeidung von Reputationsschäden
  • Kostenkontrolle
  • Regelung der Nachfolge

Für Geschäftsführer relevante Punkte:

  • Angemessene Abfindung
  • Freistellung und Übergaberegelung
  • Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
  • Zeugnisgestaltung

Der Weg zur einvernehmlichen Lösung

Unsere Erfahrung zeigt: Eine Vielzahl der Trennungsprozesse kann einvernehmlich gestaltet werden – wenn sie professionell begleitet werden. Ein strukturierter Ansatz umfasst dabei:

  1. Situationsanalyse
    • Prüfung der rechtlichen Ausgangslage
    • Bewertung von Risiken und Chancen
    • Identifikation der Verhandlungsspielräume
  2. Strategieentwicklung
    • Festlegung der Verhandlungsziele
    • Entwicklung verschiedener Szenarien
    • Vorbereitung der Kommunikation
  3. Umsetzung
    • Professionelle Verhandlungsführung
    • Rechtssichere Dokumentation
    • Begleitung der praktischen Umsetzung

 

Häufig gestellte Fragen

Kann ein Geschäftsführer ohne Grund gekündigt werden?

Die Abberufung als Geschäftsführer ist grundsätzlich auch ohne Grund möglich. Die Kündigung des Anstellungsvertrags muss jedoch die vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.

Welche Kündigungsfristen gelten für Geschäftsführer?

Die Kündigungsfristen richten sich nach dem Anstellungsvertrag. Ohne vertragliche Regelung gilt: Ist im Anstellungsvertrag ein Jahresgehalt vereinbart, beträgt die  Kündigungsfrist sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Ist im Anstellungsvertrag hingegen ein Monatsgehalt vereinbart, ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Schluss des Kalendermonats zulässig.

Hat ein Geschäftsführer Anspruch auf Abfindung?

Ein gesetzlicher Abfindungsanspruch besteht nicht. Häufig wird jedoch im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung eine Abfindung vereinbart.

Wie wirkt sich die Kündigung auf bestehende Wettbewerbsverbote aus?

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bleiben grundsätzlich wirksam, sofern eine angemessene Karenzentschädigung vereinbart wurde.

Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?

Abfindungszahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Eine vorherige steuerliche Prüfung ist ratsam.

Was passiert mit Gesellschaftsanteilen des Geschäftsführers bei einer Kündigung?

Bei einer Kündigung des Geschäftsführerdienstvertrags bleiben die Gesellschaftsanteile zunächst unberührt. Es empfiehlt sich jedoch, im Rahmen der Trennungsvereinbarung auch eine Regelung über den möglichen Verkauf der Anteile zu treffen. Hierfür sind die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, insbesondere bezüglich Vorkaufsrechten und Bewertungsmethoden, zu beachten.

Wie kann ein Geschäftsführer nach der Kündigung vor Rufschädigung geschützt werden?

Ein wichtiger Baustein kann hierfür die Vereinbarung einer beiderseitigen Wohlverhaltensklausel sein. Darin verpflichten sich beide Parteien, keine negativen Äußerungen übereinander zu tätigen. Zusätzlich sollte die interne und externe Kommunikation der Trennung genau festgelegt werden, um einheitliche Sprachregelungen sicherzustellen.

Welche Regelungen gelten für die Übergabe von Firmeneigentum?

Es empfiehlt sich, die Rückgabe von Firmeneigentum wie Dienstwagen, Laptop oder Mobiltelefon detailliert zu regeln. Wichtig ist auch die Festlegung, wie mit gespeicherten Daten und Zugängen zu Firmensystemen umgegangen wird. Eine protokollierte Übergabe ist ratsam, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie wirkt sich die Kündigung auf laufende Projekte und Kundenbeziehungen aus?

Es sollte eine klare Regelung zur Übergabe laufender Projekte getroffen werden. Dies umfasst die Dokumentation des aktuellen Standes, die Information wichtiger Geschäftspartner und die Einarbeitung von Nachfolgern. Gegebenenfalls kann eine befristete Beratungstätigkeit des ausscheidenden Geschäftsführers vereinbart werden.

Muss der Geschäftsführer eines Kleinbetriebs nach der Kündigung Arbeitslosengeld beantragen?

Geschäftsführer sind in der Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigt und haben nach Ende des Anstellungsverhältnisses grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld. Es ist wichtig, sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden, um keine Ansprüche zu verlieren. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Gehalt, wobei Besonderheiten bei der Berechnung zu beachten sind.

Ihre Experten für Geschäftsführer-Kündigungen

Unsere Kanzlei steht seit Jahren für exzellente Beratung im Arbeitsrecht. Unsere Fachanwälte vereinen fundiertes rechtliches Know-how mit langjähriger praktischer Erfahrung in der Begleitung von Trennungsprozessen.

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