Kündigung in Teilzeit: Ihre Rechte und unsere Unterstützung

Jan. 20, 2025 | Arbeitsrecht

Erfahren Sie, welche besonderen Schutzrechte Sie als Teilzeitbeschäftigter haben

Eine Kündigung bei einer Teilzeitbeschäftigung unterliegt denselben rechtlichen Grundlagen wie bei einer Vollzeitbeschäftigung. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) schützt Arbeitnehmer ausdrücklich vor Benachteiligungen aufgrund ihrer reduzierten Arbeitszeit. Eine Kündigung, die allein wegen der Teilzeittätigkeit ausgesprochen wird, ist daher rechtlich unwirksam und kann erfolgreich angefochten werden. Auch bei der Sozialauswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung müssen Teilzeitbeschäftigte gleichberechtigt mit Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt werden. Die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt der Kündigung gilt dabei uneingeschränkt auch für Teilzeitkräfte.

Der Verlust des Arbeitsplatzes trifft Teilzeitbeschäftigte oft besonders hart. Viele haben sich bewusst für ein Teilzeitmodell entschieden, etwa um Familie und Beruf zu vereinbaren oder eine Weiterbildung zu absolvieren. Eine neue Teilzeitstelle zu finden, die zeitlich und organisatorisch zu den persönlichen Bedürfnissen passt, kann sich als große Herausforderung erweisen. Zudem führt die häufig ohnehin schon angespannte finanzielle Situation durch den Einkommensverlust zu zusätzlichem Druck. Betroffene sollten daher unmittelbar nach Erhalt der Kündigung aktiv werden: Neben der Anmeldung bei der Agentur für Arbeit empfiehlt sich die zeitnahe Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, um die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen zu lassen.

 

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Das Wichtigste im Überblick

  • Als Teilzeitbeschäftigter genießen Sie den vollen gesetzlichen Kündigungsschutz – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte
  • Die Kündigung einer Teilzeitkraft darf nicht aufgrund der reduzierten Arbeitszeit erfolgen – unsere Fachanwälte prüfen Ihre Kündigung auf mögliche Diskriminierung
  • Schnelles Handeln ist erforderlich: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen – vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch

Eine Kündigung trifft Teilzeitbeschäftigte besonders hart

Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis. Für Teilzeitbeschäftigte wiegt dieser Schritt jedoch häufig besonders schwer. Viele Betroffene sind verunsichert und fragen sich: Habe ich als Teilzeitkraft die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte? Kann mir wegen meiner reduzierten Arbeitszeit leichter gekündigt werden?

Ihre Rechte als Teilzeitbeschäftigter

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht möchten wir Ihnen zunächst eine wichtige Botschaft mitgeben: Teilzeitbeschäftigte genießen grundsätzlich den gleichen arbeitsrechtlichen Schutz wie Vollzeitbeschäftigte. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verbietet ausdrücklich jede Benachteiligung aufgrund der reduzierten Arbeitszeit.

Dies bedeutet konkret:

  • Die gleichen Kündigungsfristen wie bei Vollzeitbeschäftigten
  • Voller Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • Schutz vor Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Anspruch auf Einbeziehung in die Sozialauswahl
  • Gleiche Abfindungschancen wie Vollzeitbeschäftigte

Unsere Expertise für Ihren Kündigungsschutz

Als spezialisierte Arbeitsrechtskanzlei verfügen wir über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Teilzeitbeschäftigten. In den vergangenen Jahren haben wir zahlreiche Kündigungsschutzverfahren erfolgreich geführt und in einer Vielzahl der Fälle deutlich höhere Abfindungen als ursprünglich angeboten durchsetzen können.

Unser Leistungsangebot umfasst:

  • Umfassende Prüfung der Kündigungsgründe
  • Einleitung rechtlicher Schritte innerhalb der wichtigen 3-Wochen-Frist
  • Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Verhandlung von Abfindungen
  • Prüfung möglicher Diskriminierung aufgrund der Teilzeittätigkeit

    So gehen wir vor

     

    1. Ersteinschätzung

    In einer Ersteinschätzung  analysieren wir Ihre Situation und geben eine erste rechtliche Einschätzung.

    2. Detaillierte Fallanalyse

    Wir prüfen alle relevanten Unterlagen und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall. Dabei berücksichtigen wir insbesondere:

    • Die Rechtmäßigkeit der Kündigungsgründe
    • Mögliche Verstöße gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz
    • Die korrekte Durchführung der Sozialauswahl
    • Die Beteiligung des Betriebsrats
    • Potenzielle Diskriminierungstatbestände

    3. Konkreter Handlungsplan

    Wir vereinbaren einen detaillierten Handlungsplan mit allen notwendigen Schritten. Bei Bedarf reichen wir umgehend eine Kündigungsschutzklage ein.

    Praxistipps für den Umgang mit einer Kündigung

    1. Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nichts überstürzt
    2. Prüfen Sie das Kündigungsschreiben auf Formfehler
    3. Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen und Kommunikation
    4. Melden Sie sich vorsorglich als arbeitsuchend
    5. Holen Sie sich rechtliche Unterstützung – idealerweise innerhalb der ersten Woche nach Erhalt der Kündigung

    Finanzielle Aspekte und Prozessrisiko

    Viele Teilzeitbeschäftigte scheuen aus finanziellen Gründen den Gang zum Anwalt. Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Kostenabsicherung:

    • Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
    • Beantragung von Prozesskostenhilfe
    • Transparente Kostenaufstellung vor Mandatsübernahme

    Handlungsempfehlung

    Als Teilzeitbeschäftigter stehen Ihnen die gleichen Rechte zu wie Vollzeitbeschäftigten. Entscheidend ist schnelles Handeln innerhalb der 3-Wochen-Frist. Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und optimal zu nutzen.

     

     

    Häufig gestellte Fragen

    Gelten für Teilzeitbeschäftigte andere Kündigungsfristen?

    Nein, die gesetzlichen Kündigungsfristen sind für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte identisch.

    Kann mir wegen meiner Teilzeittätigkeit leichter gekündigt werden?

    Nein, eine Kündigung aufgrund der Teilzeittätigkeit ist diskriminierend und damit unwirksam.

    Was muss ich bei der Sozialauswahl beachten?

    Teilzeitbeschäftigte müssen gleichberechtigt in die Sozialauswahl einbezogen werden.

    Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen?

    Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

    Muss der Betriebsrat bei meiner Kündigung beteiligt werden?

    Ja, sofern ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor jeder Kündigung angehört werden.

    Was kostet mich die anwaltliche Vertretung?

    Wir klären dies transparent in einem Erstgespräch und prüfen Möglichkeiten der Kostenübernahme.

    Kann ich während der Kündigungsfrist einen Nebenjob annehmen?

    Dies ist grds. möglich, sollte aber mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

    Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist versäume?

    Die Kündigung wird dann in der Regel rechtskräftig, auch wenn sie ursprünglich unwirksam war.

    Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei einer Kündigung in Teilzeit?

    Ihr Urlaubsanspruch muss anteilig bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gewährt oder ausgezahlt werden. Die Berechnung erfolgt dabei entsprechend Ihrer vereinbarten Teilzeitquote.

    Kann ich während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens Arbeitslosengeld beziehen?

    Ja, Sie können und sollten sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Ein laufendes Kündigungsschutzverfahren steht dem nicht entgegen. Wichtig ist aber, dass Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen.
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