Aufhebungsvertrag erhalten? Dies müssen Sie beachten

Aufhebungsvertrag erhalten

Das Wichtigste im Überblick

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen

Anwalt Arbeitszeugnis

Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags

Kann eine Sperrzeit infolge eines Aufhebungsvertrags vermieden werden?

DOHM WIEPRECHT Fachanwälte für Arbeitsrecht

Fazit

FAQ

Was sollte in einem Aufhebungsvertrag geregelt werden?

Folgende wichtige Inhalte sollten in einem Aufhebungsvertrag enthalten sein: Das Beendigungsdatum, ggfs. Angaben zur Freistellung und restlichen Vergütung, die Höhe einer vereinbarten Abfindung, Angaben zum Resturlaub, sowie Regelungen zum Arbeitszeugnis. Zudem kann es sich empfehlen hierneben noch weitere Punkte, wie zum Beispiel zu etwaigen Bonusansprüchen, Herausgabeansprüchen oder Verschwiegenheitspflichten zu regeln.

Welche Auswirkungen hat ein Aufhebungsvertrag auf den Bezug von Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich führt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld für die Dauer von 12 Wochen. Jedoch kann eine Sperrzeit vermieden werden, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für den Abschluss des Aufhebungsvertrags erkennt. 

Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags?

Grundsätzlich nein, ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Oft wird eine Abfindung jedoch in einem Aufhebungsvertrag geregelt, um ein Verfahren über eine Kündigung zu vermeiden und schnelle Rechtsklarheit zu erhalten. Die Höhe der Abfindung kann ausgehandelt werden. 

Muss der Betriebsrat vor Abschluss des Aufhebungsvertrags beteiligt werden?
Nein, im Gegensatz zu einer geplanten Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht beteiligen.  

Besteht die Möglichkeit, beim anderen Arbeitgeber des Gemeinschaftsbetriebs weiterbeschäftigt zu werden, könnte die betriebsbedingte Kündigung unwirksam sein.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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