Änderungskündigung im Arbeitsrecht: Alles, was Sie wissen müssen

Juni 2, 2025 | Arbeitsrecht

Änderungskündigung Arbeitsrecht

Das Wichtigste im Überblick

Was ist eine Änderungskündigung?

Anwalt Kündigung Hamburg

Rechtliche Grundlagen der Änderungskündigung

Der Ablauf einer Änderungskündigung

Handlungsmöglichkeiten nach einer Änderungskündigung

Anwalt Arbeitsrecht Hamburg

Mögliche Gründe für eine Änderungskündigung

Fazit

FAQ

Was ist eine Änderungskündigung

Eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen. Zum Einen der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und zum Anderen dem Angebot, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzuführen.

Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen bei einer Änderungskündigung?

Neben den Möglichkeiten, das Änderungsangebot anzunehmen oder abzulehnen, kann die Annahme der Änderung unter Vorbehalt erklärt werden und eine Änderungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Im Fall einer Ablehnung der Änderung kann eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. 

Ist es sinnvoll das Änderungsangebot unter Vorbehalt anzunehmen?

Die Annahme der Änderung unter Vorbehalt schließt das Risiko des Arbeitsplatzverlustes aus.  Weist das Arbeitsgericht die Änderungsschutzklage ab, wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Konditionen fortgeführt. Gibt das Arbeitsgericht der Änderungsschutzklage statt, verbleibt es bei den alten Arbeitsbedingungen. 

Welche Fristen gelten bei einer Änderungskündigung?
Die Annahme der geänderten Arbeitsbedingungen unter Vorbehalt muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen. Besteht eine kürzere Kündigungsfrist als drei Wochen, muss die Annahme unter Vorbehalt innerhalb der Kündigungsfrist erklärt werden. Zudem muss die Änderungsschutzklage binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. 

Auch die Annahme der Änderungen ohne Vorbehalt muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erfolgen. Im Fall einer kürzeren Kündigungsfrist ist die Annahme innerhalb der Kündigungsfrist zu erklären. 
Im Fall der Ablehnung oder des Schweigens zu dem Änderungsangebot, gilt eine Klagefrist von drei Wochen zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage.

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