Urlaubsanspruch nach Elternzeit: Welche Rechte haben Sie nach der Rückkehr?

Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Das Wichtigste im Überblick

Urlaubsanspruch und Elternzeit – die rechtlichen Grundlagen

Entsteht während der Elternzeit Urlaub?

Kürzung des Urlaubs während der Elternzeit – was ist erlaubt?

Resturlaub vor der Elternzeit – verfällt er?

Wann verfällt Urlaub

Urlaubsanspruch nach der Rückkehr aus der Elternzeit

Teilzeit nach der Elternzeit – Auswirkungen auf den Urlaub

Teilzeit während Elternzeit

Häufige Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Wann ist anwaltliche Unterstützung sinnvoll?

Kündigung zum Ende der Elternzeit

Fazit: Das Wichtigste zum Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Häufige Fragen (FAQ) zum Thema Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf meinen alten Urlaub?

Ja. Urlaub, den Sie vor Beginn der Elternzeit nicht nehmen konnten, geht nicht verloren. Dieser Resturlaub wird automatisch auf die Zeit nach der Elternzeit übertragen. Der Arbeitgeber muss Ihnen diesen Urlaub nach Ihrer Rückkehr grundsätzlich gewähren.

Verfällt Urlaub während der Elternzeit automatisch?

Nein. Urlaub verfällt während der Elternzeit nicht automatisch. Der Arbeitgeber darf den Urlaubsanspruch nur kürzen, wenn er dies ausdrücklich erklärt. Ohne eine solche Erklärung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Kann der Arbeitgeber den Urlaub rückwirkend kürzen?

Ja, eine rückwirkende Kürzung ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch eine klare und eindeutige Erklärung des Arbeitgebers. Spätestens mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist eine Kürzung nicht mehr zulässig.

Gilt das Kürzungsrecht auch bei Teilzeit während der Elternzeit?

Nein. Arbeiten Sie während der Elternzeit in Teilzeit, entsteht ein regulärer Urlaubsanspruch aus dieser Tätigkeit. Eine Kürzung wegen der Elternzeit ist in diesem Fall nicht erlaubt.

Darf alter Urlaub wegen Teilzeit gekürzt werden?

Nein. Bereits entstandener Urlaub aus der Zeit vor der Elternzeit darf nicht nachträglich an ein Teilzeitmodell angepasst oder gekürzt werden. Dieser Urlaub bleibt in voller Höhe bestehen.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber Urlaub ablehnt?

Lehnt Ihr Arbeitgeber den Urlaub ab oder behauptet, der Anspruch sei verfallen, sollten Sie Ihre Rechte prüfen lassen. Eine rechtliche Beratung hilft, Fehler aufzudecken und Ihren Urlaubsanspruch gegebenenfalls durchzusetzen.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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