Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag: Wann Ansprüche wirklich verfallen

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

Das Wichtigste im Überblick

Was sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag?

Welche Ansprüche können betroffen sein?

Wie lange sind Ausschlussfristen?

Arbeitsvertrag erstellen

Wann sind Ausschlussfristen unwirksam?

Beispiel aus der Praxis: Verfallene Überstundenvergütung

Was Sie tun sollten, wenn Ansprüche drohen zu verfallen

Kündigung per Einschreiben – Zugang, Beweis und Fristen

Fristen frühzeitig prüfen und Ansprüche sichern

Arbeitsvertrag prüfen lassen

Fazit: Das Wichtigste in Kürze

FAQ

Was sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag?

Ausschlussfristen legen fest, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf der Frist verfallen sie endgültig.

Wie lange sind Ausschlussfristen normalerweise?

Häufig betragen sie drei bis sechs Monate. Viele Arbeitsverträge enthalten zweistufige Fristen.

Welche Ansprüche können betroffen sein?

 Zum Beispiel Überstundenvergütung, Bonuszahlungen, Provisionen oder Urlaubsabgeltung.

Können Ausschlussfristen unwirksam sein?

 Ja. Zum Beispiel wenn sie zu kurz sind oder auch Mindestlohnansprüche erfassen.

Was sollte ich tun, wenn mein Arbeitgeber sich auf eine Ausschlussfrist beruft?

Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Klausel unwirksam ist oder die Frist noch nicht abgelaufen ist.

Wann sollte ich rechtlichen Rat einholen?

Sobald Sie offene Ansprüche haben oder Ihr Arbeitgeber eine Zahlung verweigert. Gerade bei Ausschlussfristen kann schnelles Handeln entscheidend sein.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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