Erste Schritte bei ausbleibender Gehaltszahlung

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie bei Lohnforderungen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 040 468 99 70 90 oder per E-Mail an: info@dw-arbeitsrecht.de
Wenn der Gehaltseingang auf dem Konto ausbleibt, ist das für viele Arbeitnehmer ein Schock. Der Lohn ist oft die Grundlage für Miete, Rechnungen und Lebensunterhalt. Jede verspätete oder gar ausbleibende Zahlung kann daher schnell zu finanziellen Engpässen führen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie haben, wenn Ihr Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, welche Schritte Sie unternehmen können und wie wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht Sie dabei unterstützen.
Wir geben Ihnen praxisnahe Beispiele, zeigen typische Fehlerquellen auf und erklären, wann sogar eine fristlose Kündigung möglich ist.
Das Wichtigste im Überblick
- Wenn der Lohn ausbleibt – was das für Sie bedeutet
- Erste Schritte bei ausbleibender Gehaltszahlung
- Wann der Arbeitgeber den Lohn einbehalten darf
- Wie Sie Ihren Lohn rechtlich durchsetzen
- Häufige Gründe für verspätete Zahlungen
- Fristlose Kündigung wegen Lohnrückstand – geht das?
- Unterstützung durch DOHM | WIEPRECHT
- Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wenn der Lohn ausbleibt – was das für sie bedeutet
Bleibt die Gehaltszahlung aus, ist das nicht nur ärgerlich, sondern oft auch existenzbedrohend. Sie haben Ihre Arbeit bereits geleistet und dürfen erwarten, dass Ihr Arbeitgeber pünktlich zahlt. Grundsätzlich ist der vereinbarte Lohn am Ende des Monats fällig, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes steht.
Kommt die Zahlung nicht oder verspätet, sollten Sie sofort handeln. Denn je länger Sie warten, desto schwieriger wird es, den Anspruch durchzusetzen – vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber bereits finanzielle Schwierigkeiten hat.
erste schritte bei ausbleibender Gehaltszahlung
Zunächst sollten Sie klären, ob ein schlichtes Versehen vorliegt. Häufig sind falsche Bankverbindungen, Zahlendreher oder interne Buchungsfehler die Ursache. In diesem Fall reicht es meist aus, sich zeitnah an die Personalabteilung oder den zuständigen Vorgesetzten zu wenden. Prüfen Sie auch Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag – dort kann ein abweichender Auszahlungstermin geregelt sein.
Schriftliche Zahlungsaufforderung mit Schriftsetzung
Bleibt die Zahlung trotz Ihrer Nachfrage aus, sollten Sie den nächsten Schritt schriftlich unternehmen. Eine formale Zahlungsaufforderung schafft Klarheit und ist juristisch bedeutsam. Nennen Sie den offenen Betrag, beziehen Sie sich auf den fälligen Zahlungstermin und setzen Sie eine kurze Frist zur Überweisung – in der Praxis meist sieben Kalendertage. Die Aufforderung sollte per Einwurfeinschreiben oder per E-Mail mit Lesebestätigung versendet werden, damit Sie den Zugang später nachweisen können.
Warum ist eine fristsetzung sinnvoll?
Mit einer klaren Frist kann der Arbeitgeber häufig zur Zahlung bewegt werden. So kann oftmals ein für das Arbeitsverhältnis belastender Prozess vor dem Arbeitsgericht vermieden werden. Zudem ist eine Fristsetzung in schwerwiegenden Fällen vor einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers erforderlich.
Wie wir Ihnen bei ausstehender Lohnzahlung helfen können, erfahren Sie hier.
Wann der Arbeitgeber den lohn einbehalten darf
Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, den vereinbarten Lohn pünktlich zu zahlen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, die gesetzlich oder vertraglich vorgesehen sind. Dazu zählen insbesondere:
- Unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit – Erbringen Sie Ihre Arbeitsleistung nicht, entfällt der Vergütungsanspruch (§ 326 Abs. 1 BGB). Das gilt auch, wenn Sie ohne Genehmigung Urlaub nehmen oder wiederholt zu spät erscheinen.
- Aufrechnung mit einer Forderung gegen Sie – Hat der Arbeitgeber eine rechtskräftige oder unbestrittene Forderung, z. B. wegen überzahlten Gehalts oder Schäden am Firmeneigentum, kann er unter bestimmten Voraussetzungen aufrechnen (§§ 387 ff. BGB).
- Kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit – Nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlungspflicht (§ 3 EFZG) besteht kein Anspruch mehr auf Gehalt, wenn keine weiteren Ansprüche, etwa aus Krankengeld, bestehen.
In anderen Fällen ist das Einbehalten oder Kürzen des Lohns ohne triftigen Grund in der Regel unzulässig. Selbst wenn der Arbeitgeber behauptet, Sie hätten Ihre Arbeit mangelhaft oder fehlerhaft erbracht, muss er zunächst zahlen und kann etwaige Ansprüche gesondert geltend machen. Das nennt man „Vorrang der Zahlungspflicht“.
wie sie ihren lohn rechtlich durchsetzen
Kommt Ihr Arbeitgeber Ihrer Zahlungspflicht nicht nach, können Sie Ihren Lohn einklagen. Dies geschieht in der Regel vor dem Arbeitsgericht. Vorher prüfen wir als Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihren Anspruch, beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und versuchen, die Zahlung zunächst außergerichtlich durchzusetzen.
Gerade bei Lohnrückständen ist schnelles Handeln wichtig. Das Arbeitsgericht kann im Wege einer Zahlungsklage oder einer einstweiligen Verfügung helfen, wenn Sie besonders dringend auf das Geld angewiesen sind.
Ihr Arbeitgeber zahlt keinen Lohn?
Warten Sie nicht länger auf Ihr Geld! Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Anspruch, setzen Ihre Lohnforderung durch und handeln schnell.
Holen Sie sich jetzt rechtliche Unterstützung und sichern Sie sich Ihren ausstehenden Lohn! Vereinbaren Sie jetzt einen kurzfristigen Beratungstermin – telefonisch, per Video oder persönlich in unserer Kanzlei in Hamburg.
Häufige gründe für verspätete zahlungen
Manchmal sind verspätete Zahlungen Folge organisatorischer Fehler. Häufiger liegen jedoch wirtschaftliche Probleme vor – von Liquiditätsengpässen bis hin zu einer drohenden Insolvenz.
In solchen Fällen beraten wir Sie nicht nur zur Lohnklage, sondern auch zu weiteren Schritten, um Ihre Ansprüche zu sichern.
Beispiel
Ein Angestellter bemerkt, dass das Gehalt bereits zum zweiten Mal nicht pünktlich auf seinem Konto ist. Nach einer schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung klagen wir für ihn den Lohn gerichtlich ein – inklusive Zinsen.
Fristlose Kündigung wegen lohnrückstand – geht das?
Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist in Ausnahmefällen möglich, wenn der Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen erheblich oder wiederholt nicht nachkommt (§ 626 BGB). Erheblich ist der Rückstand in der Regel, wenn mindestens zwei Monatsgehälter vollständig ausstehen oder wenn wiederholt verspätet gezahlt wird und dadurch das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
Mehr zum Thema Fristlose Kündigung erfahren Sie in diesem Beitrag.
Vor einer fristlosen Kündigung sollten Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich abmahnen oder zumindest eine klare Frist zur Zahlung setzen. Diese sogenannte „Letzte Zahlungsfrist“ dient dazu, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Vertragsverletzung zu beheben und damit eine fristlose Kündigung zu vermeiden.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und beraten Sie zu den möglichen finanziellen Folgen. Dazu gehört auch, ob Sie Schadensersatz verlangen können – etwa für entstandene Dispokosten – oder ob zusätzlich Ansprüche auf eine Abfindung bestehen. In vielen Fällen lässt sich parallel zur Kündigung auch der offene Lohn einklagen, um Ihre Ansprüche umfassend zu sichern.
Unterstützung durch DOHM | wieprecht
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg kennen wir die rechtlichen Möglichkeiten und die typischen Taktiken säumiger Arbeitgeber. Wir bieten Ihnen:
- kurzfristige Terminvergabe innerhalb von 24 Stunden
- persönliche, klare Beratung – telefonisch, per Video oder vor Ort,
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Lohnansprüche,
- Prüfung, ob auch andere Ansprüche wie Urlaubsabgeltung oder Bonuszahlungen betroffen sind.
Unser Ziel ist es, dass Sie schnell zu Ihrem verdienten Geld kommen – und das mit möglichst wenig Stress für Sie.
Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Pünktliche Zahlung ist Pflicht – Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den Lohn fristgerecht zu zahlen.
- Ursachen klären und Frist setzen – Prüfen Sie, ob ein Versehen vorliegt, und fordern Sie schriftlich mit angemessener Fristsetzung zur Zahlung auf.
- Ausnahmen sind selten – Ein Lohnrückbehalt ist nur in klar gesetzlich geregelten Fällen zulässig.
- Rechtliche Schritte einleiten – Bei weiterem Zahlungsverzug können Sie Ihren Anspruch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen.
- Fristlose Kündigung möglich – Wiederholte oder erhebliche Nichtzahlungen können ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein, wenn zuvor eine Abmahnung oder Fristsetzung erfolgte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fordern Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine klare Frist (meist 7 Tage). Bleibt die Zahlung aus, können wir rechtliche Schritte einleiten und Ihren Anspruch durchsetzen.
Über eine Lohnklage beim Arbeitsgericht. Wir prüfen Ihre Ansprüche, bereiten die Klage vor und vertreten Sie vor Gericht. In dringenden Fällen ist auch ein Eilverfahren möglich.
Nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen, z. B. bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit oder bei einer zulässigen Aufrechnung mit einer Forderung gegen Sie.
Grundsätzlich gar nicht – er muss den Lohn zum vereinbarten Fälligkeitstermin zahlen. Eine verspätete Zahlung ohne rechtfertigenden Grund kann sofortige rechtliche Schritte rechtfertigen.
Ja, wenn ein erheblicher oder wiederholter Lohnrückstand besteht und Sie zuvor abgemahnt oder eine letzte Zahlungsfrist gesetzt haben. Wir beraten Sie zu den Voraussetzungen und den möglichen finanziellen Folgen.