Arbeitszeugnis: Wie lange besteht der Anspruch? 

Feb. 17, 2025 | Arbeitsrecht

Wie Sie Ihren Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis rechtssicher durchsetzen

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist – also mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Beenden Sie beispielsweise Ihre Tätigkeit im März 2024, haben Sie bis zum 31.12.2027 Zeit, Ihr Zeugnis anzufordern. Trotz dieser großzügigen Frist empfehlen Arbeitsrechtsexperten, das Zeugnis zeitnah anzufordern, da die Erinnerung an Ihre Leistungen mit zunehmendem Zeitabstand verblassen und eine Verwirkung des Zeugnisanspruchs eintreten könnte. Zudem sind arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu berücksichtigen, wonach auch Zeugnisansprüche bereits innerhalb weniger Monate und damit vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist verfallen können.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis können Sie auch noch Jahre nach Ihrem Ausscheiden verlangen – selbst wenn Sie zunächst nur ein einfaches Zeugnis erhalten haben. Die Rechtsprechung hat wiederholt bestätigt, dass die dreijährige Verjährungsfrist auch für die Erweiterung eines einfachen zu einem qualifizierten Zeugnis gilt. Wichtig ist dabei: Der Arbeitgeber muss das Zeugnis nach aktueller Rechtsprechung innerhalb angemessener Zeit – in der Regel zwei bis drei Wochen – nach Ihrer Aufforderung ausstellen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten wir Sie gerne genauer.

 

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Das Wichtigste im Überblick

  • Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt grundsätzlich erst nach drei Jahren zum Ende des Kalenderjahres
  • Arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen sind zu berücksichtigen.
  • Arbeitnehmer haben ein Recht auf ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes und zeitnah ausgestelltes qualifiziertes Zeugnis
  • Bei Problemen mit dem Arbeitszeugnis ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung ratsam, um optimale Erfolgschancen zu sichern

Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses für Ihre berufliche Zukunft

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist weit mehr als nur ein formales Dokument – es ist Ihre Visitenkarte für zukünftige Arbeitgeber und kann maßgeblich über Ihre weiteren Karrierechancen entscheiden. Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu kennen und bei Bedarf professionell durchzusetzen.

Gesetzliche Grundlagen und Fristen

Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO) und § 630 BGB. Diese gesetzlichen Regelungen gewährleisten Ihnen als Arbeitnehmer das Recht auf ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeugnis. Doch wie lange besteht dieser Anspruch?

Sie haben in der Regel drei volle Jahre Zeit, Ihr Recht auf ein Arbeitszeugnis geltend zu machen. Diese Frist ergibt sich aus der allgemeinen Verjährungsfrist des § 195 BGB und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Es können jedoch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen zu berücksichtigen sein, wonach auch Zeugnisansprüche bereits innerhalb weniger Monate und damit vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist verfallen können.

    Typische Probleme und deren Lösung

    Häufig entstehen Konflikte um das Arbeitszeugnis aus folgenden Gründen:

    • Der Arbeitgeber verweigert die Ausstellung komplett
    • Das ausgestellte Zeugnis entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen
    • Die verwendeten Formulierungen sind nicht wohlwollend
    • Wichtige Tätigkeiten oder Erfolge wurden ausgelassen

    In solchen Fällen ist fachanwaltliche Unterstützung besonders wertvoll. Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung in der erfolgreichen Durchsetzung von Zeugnisansprüchen.

    Unser bewährter Lösungsansatz

    1. Analyse der Ausgangssituation
      • Prüfung des erteilten Zeugnisses oder der
      • Verweigerungssituation
      • Ermittlung der relevanten Fristen
      • Sichtung aller verfügbaren Unterlagen zum
      • Beschäftigungsverhältnis
    2. Entwicklung einer Strategie
      • Formulierung rechtssicherer Aufforderungsschreiben
      • Ausarbeitung konkreter Formulierungsvorschläge
      • Festlegung des optimalen Vorgehens
    3. Durchsetzung Ihrer Rechte
      • Verhandlung mit dem ehemaligen Arbeitgeber
      • Bei Bedarf: Einleitung rechtlicher Schritte
      • Kontinuierliche Begleitung bis zur erfolgreichen Lösung

     

    Häufig gestellte Fragen

    Wann muss das Zeugnis ausgestellt werden?

    Ein Arbeitszeugnis ist unverzüglich nach Anforderung auszustellen, in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen.

    Was gehört in ein qualifiziertes Zeugnis?

    • Art und Dauer der Beschäftigung
    • Beschreibung der Tätigkeiten
    • Leistungsbeurteilung
    • Verhaltensbeurteilung
    • Beendigungsformel

    Kann ich auch nachträglich ein qualifiziertes statt eines einfachen Zeugnisses verlangen?

    Ja, der Anspruch auf Erweiterung besteht grundsätzlich innerhalb der Verjährungsfrist, soweit keine Ausschlussfristen anwendbar sind.

    Welche Benotung kann ich in meinem Arbeitszeugnis erwarten?

    Die Bewertungsskala reicht von „stets zur vollsten Zufriedenheit“ (sehr gut) bis „hat sich bemüht“ (ungenügend). Der Arbeitgeber muss sich dabei an der Wohlwollenspflicht orientieren.

    Was tun, wenn der Arbeitgeber das Zeugnis verweigert?

    Nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung kann der Anspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Ein Fachanwalt kann dabei helfen, dies effizient zu erreichen.

    Darf das Zeugnis handschriftliche Korrekturen enthalten?

    Nein, das Zeugnis muss maschinenschriftlich, fehlerfrei und auf Geschäftspapier erstellt werden. Handschriftliche Korrekturen mindern den Wert.

    Was bedeutet die "Wohlwollenspflicht"?

    Der Arbeitgeber muss das Zeugnis wohlwollend formulieren und das berufliche Fortkommen fördern, ohne dabei von der Wahrheit abzuweichen.

    Kann ein Arbeitszeugnis elektronisch erteilt werden?

    Ja, gemäß § 109 Abs. 3 GewO kann ein Arbeitszeugnis mit Einwilligung des Arbeitnehmers in elektronischer Form erteilt werden.

    Was passiert bei der Insolvenz des Arbeitgebers?

    Auch dann besteht der Zeugnisanspruch. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das Zeugnis auf Verlangen auszustellen.

    Unsere Expertise für Ihren Erfolg

    Mit einer hohen Erfolgsquote bei außergerichtlichen Einigungen sind wir Ihr verlässlicher Partner für die Durchsetzung Ihres Zeugnisanspruchs. Unsere Fachanwälte kennen die aktuelle Rechtsprechung im Detail und wissen, worauf es bei der Zeugnisgestaltung ankommt.

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