Wenn Ansprüche plötzlich verloren gehen.

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Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass sie offene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis mehrere Jahre lang geltend machen können. Schließlich beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre. Doch im Arbeitsrecht gelten oft deutlich kürzere Fristen.
In vielen Arbeitsverträgen finden sich sogenannte Ausschlussfristen. Diese Regelungen können dazu führen, dass Ansprüche bereits nach wenigen Monaten verfallen. Betroffen sind häufig Überstundenvergütung, Bonuszahlungen, Provisionen oder Urlaubsabgeltung.
Für Arbeitnehmer kann das erhebliche finanzielle Folgen haben. Wer eine solche Frist versäumt, verliert möglicherweise endgültig seinen Anspruch. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu prüfen, ob eine Ausschlussfrist gilt und welche Fristen eingehalten werden müssen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Ausschlussfristen funktionieren, wann sie wirksam sind und was Sie tun können, wenn Ihr Arbeitgeber sich auf einen angeblichen Verfall beruft.
Das Wichtigste im Überblick
- Was sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag?
- Welche Ansprüche können betroffen sein?
- Wie lange sind Ausschlussfristen?
- Wann sind Ausschlussfristen unwirksam?
- Was Sie tun sollten, wenn Ansprüche drohen zu verfallen
- Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- FAQ
Was sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag?
Ausschlussfristen – auch Verfallfristen genannt – sind Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Sie legen fest, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen.
Wer diese Frist versäumt, verliert seinen Anspruch vollständig. Das gilt unabhängig davon, ob der Anspruch eigentlich berechtigt war.
Für Arbeitnehmer bedeutet das: Selbst wenn ein Anspruch rechtlich besteht, kann er verloren gehen, wenn er nicht rechtzeitig geltend gemacht wird. Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag.
Welche Ansprüche können betroffen sein?
Typische Ansprüche, die von Ausschlussfristen betroffen sein können, sind zum Beispiel:
- Überstundenvergütung
- Bonuszahlungen
- Reisekosten
- Urlaubsabgeltung
- Schadensersatzansprüche
Auch Ansprüche auf noch ausstehende Gehaltsbestandteile können unter eine Ausschlussfrist fallen. In der Praxis kommt es daher häufig vor, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche erst prüfen, wenn das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Dann kann die Ausschlussfrist jedoch bereits abgelaufen sein.
Ausschlussfristen gelten grundsätzlich für beide Seiten, also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch der Arbeitgeber kann Ansprüche verlieren, wenn er sie nicht rechtzeitig geltend macht – etwa bei Schadensersatzforderungen gegen Arbeitnehmer.
Wie lange sind Ausschlussfristen?
Eine gesetzliche Ausschlussfrist existiert nicht. Häufig finden sich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen Fristen zwischen drei und sechs Monaten.
Viele Arbeitsverträge enthalten sogenannte zweistufige Ausschlussfristen. Das bedeutet:
- Der Anspruch muss zunächst innerhalb einer bestimmten Frist in Textform geltend gemacht werden.
- Reagiert die Gegenseite nicht innerhalb einer bestimmten Frist oder lehnt den Anspruch ab, muss innerhalb einer weiteren Frist Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Ein typisches Beispiel:
- Anspruch innerhalb von 3 Monaten in Textform geltend machen
- danach innerhalb von 3 Monaten Klage erheben
Wer diese Fristen versäumt, verliert den Anspruch endgültig.
Gerade bei Bonuszahlungen oder Überstundenvergütung kommt es deshalb häufig zu Streitigkeiten, wenn Arbeitnehmer ihre Ansprüche erst später prüfen.

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Wann sind Ausschlussfristen unwirksam?
Nicht jede Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag ist automatisch wirksam. Die Rechtsprechung hat hier klare Grenzen gesetzt.
- Anspruch innerhalb von 3 Monaten in Textform geltend machen
- danach innerhalb von 3 Monaten Klage erheben
Eine Ausschlussfrist kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn:
- die Frist zu kurz ist
- sie nur für Arbeitnehmer gilt
- sie Mindestlohnansprüche ausschließt
- sie unklar oder widersprüchlich formuliert ist
Besonders wichtig ist ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn. Danach dürfen Ausschlussfristen Ansprüche auf Mindestlohn nicht erfassen.
Fehlt ein entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag, kann die gesamte Klausel unwirksam sein. Dann gilt wieder die normale gesetzliche Verjährungsfrist.
In der Praxis lohnt sich deshalb häufig eine genaue Prüfung der Vertragsklausel.
Beispiel aus der Praxis: Verfallene Überstundenvergütung
Herr K. arbeitete mehrere Jahre als Projektleiter in einem mittelständischen Unternehmen. Während einer besonders arbeitsintensiven Phase sammelte er über 120 Überstunden an.
Da er seinem Arbeitgeber vertraute, wartete er zunächst ab und hoffte auf einen Freizeitausgleich oder eine spätere Auszahlung. Erst ein Jahr später forderte er die Vergütung der Überstunden.
Der Arbeitgeber lehnte dies jedoch ab und verwies auf eine Ausschlussfrist im Arbeitsvertrag von drei Monaten.
Bei genauer Prüfung stellte sich jedoch heraus, dass die Klausel unwirksam war, weil sie auch Mindestlohnansprüche erfasste. Dadurch konnte Herr K. seine Ansprüche trotz Ablauf der Frist noch geltend machen.
Solche Fälle zeigen, wie wichtig eine rechtliche Prüfung sein kann.
Sie haben offene Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis oder Ihr Arbeitgeber beruft sich auf eine Ausschlussfrist?
Warten Sie nicht zu lange. Gerade bei Verfallfristen können bereits wenige Monate darüber entscheiden, ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist.
Was Sie tun sollten, wenn Ansprüche drohen zu verfallen
Wenn Sie offene Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis haben, sollten Sie nicht zu lange warten. Gerade bei Ausschlussfristen zählt oft jeder Monat. Viele Arbeitnehmer merken erst spät, dass bestimmte Forderungen nur innerhalb kurzer Fristen geltend gemacht werden können. Dann besteht das Risiko, dass berechtigte Ansprüche bereits verfallen sind.
Typische Situationen sind:
- offene Überstundenvergütung
- nicht ausgezahlte Bonuszahlungen
- Streit über Provisionen
- Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Fristen frühzeitig prüfen und Ansprüche sichern
In solchen Fällen ist es wichtig, schnell zu handeln. Zunächst sollte geprüft werden, ob im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung eine Ausschlussfrist geregelt ist. Entscheidend ist dabei nicht nur die Länge der Frist, sondern auch die Frage, wie der Anspruch geltend gemacht werden muss.
Manche Verträge verlangen beispielsweise eine einfache Geltendmachung in Textform innerhalb einer bestimmten Frist. Andere sehen sogar eine zweite Frist vor, innerhalb derer Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden muss. Werden diese Schritte nicht rechtzeitig eingehalten, kann der Anspruch endgültig verloren gehen.
Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann klären, ob eine Ausschlussfrist tatsächlich wirksam ist und welche Fristen eingehalten werden müssen. Gleichzeitig lässt sich prüfen, ob der Anspruch korrekt berechnet wurde und welche Erfolgsaussichten bestehen.
Oft lassen sich Ansprüche bereits außergerichtlich durchsetzen, etwa durch ein anwaltliches Schreiben oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. In anderen Fällen kann eine Klage beim Arbeitsgericht notwendig sein, um die Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Wichtig ist in jedem Fall, die Fristen im Blick zu behalten und rechtzeitig aktiv zu werden.

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Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Ausschlussfristen können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bereits nach wenigen Monaten verfallen lassen.
- Sie finden sich häufig in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen.
- Viele Klauseln enthalten zweistufige Fristen (Geltendmachung und Klage).
- Nicht jede Ausschlussfrist ist wirksam – insbesondere bei Mindestlohnansprüchen gelten besondere Regeln.
- Wer offene Ansprüche hat, sollte frühzeitig handeln und die Fristen prüfen lassen.
- Eine rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um berechtigte Ansprüche nicht zu verlieren.
FAQ
Ausschlussfristen legen fest, innerhalb welcher Zeit Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Nach Ablauf der Frist verfallen sie endgültig.
Häufig betragen sie drei bis sechs Monate. Viele Arbeitsverträge enthalten zweistufige Fristen.
Zum Beispiel Überstundenvergütung, Bonuszahlungen, Provisionen oder Urlaubsabgeltung.
Ja. Zum Beispiel wenn sie zu kurz sind oder auch Mindestlohnansprüche erfassen.
Lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass die Klausel unwirksam ist oder die Frist noch nicht abgelaufen ist.
Sobald Sie offene Ansprüche haben oder Ihr Arbeitgeber eine Zahlung verweigert. Gerade bei Ausschlussfristen kann schnelles Handeln entscheidend sein.
Bildquellennachweis: Karola G / Canva.com
Über die Autoren:
Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht
Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

Sebastian T. Dohm
Rechtsanwalt Hamburg
Fachanwalt Für Arbeitsrecht Hamburg

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