Kündigung ohne Abmahnung – Was Sie wissen müssen

Dez. 5, 2024 | Arbeitsrecht

Rechtliche Voraussetzungen, Fristen und Handlungsoptionen für Arbeitnehmer 

Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist im deutschen Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen wirksam. Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten ist oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den Arbeitnehmer erkennbar – ausgeschlossen ist. Dies kann etwa bei Straftaten wie Diebstahl oder Betrug, aber auch bei massiven Beleidigungen oder der beharrlichen Arbeitsverweigerung der Fall sein. Arbeitgeber müssen jedoch beachten, dass sie die volle Beweislast für das Vorliegen eines solchen wichtigen Grundes tragen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie bei der Wahrung Ihrer Rechte und Interessen.

Wer eine fristlose Kündigung aussprechen möchte, muss unabhängig vom Vorliegen einer vorherigen Abmahnung zwingend die gesetzliche 2-Wochen-Frist einhalten. Diese beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Eine sorgfältige Dokumentation des Sachverhalts ist dabei unerlässlich. Verstreicht diese Frist ungenutzt, ist eine außerordentliche Kündigung wegen diesen Sachverhalts nicht mehr möglich – selbst wenn ursprünglich ein wichtiger Grund vorgelegen hätte.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen rechtlich zulässig – erfahren Sie die wichtigsten Voraussetzungen und Ihre Handlungsoptionen
  • Mit über zahlreichen erfolgreichen arbeitsrechtlichen Verfahren und einer hohen Erfolgsquote stehen wir Ihnen als erfahrene Experten zur Seite
  • Schnelles Handeln ist geboten: Sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gelten wichtige Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen

Die außerordentliche Kündigung – wenn schnelles Handeln erforderlich ist

Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung stellt einen massiven Einschnitt im Arbeitsverhältnis dar. Ob als betroffener Arbeitnehmer oder als Arbeitgeber, der sich zu diesem Schritt gezwungen sieht – die rechtlichen und persönlichen Konsequenzen sind weitreichend. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen, Fristen und Handlungsoptionen.

Wann ist eine Kündigung ohne Abmahnung möglich?

Die außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Nach § 626 BGB muss ein „wichtiger Grund“ vorliegen, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist fortzusetzen. 

Typische Beispiele sind:

  • Schwerwiegende Straftaten wie Diebstahl oder Betrug
  • Massive Arbeitsverweigerung
  • Schwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten
  • Konkurrenztätigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses
  • Vortäuschen oder Ausnutzen einer Arbeitsunfähigkeit

Dabei gilt: Je schwerwiegender der Verstoß, desto eher kann auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden.

Strenge Anforderungen an die Wirksamkeit

Die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung. Der Kündigende muss:

  1. Den Sachverhalt sorgfältig dokumentieren
  2. Eine Interessenabwägung vornehmen
  3. Die 2-Wochen-Frist ab Kenntnis der Kündigungsgründe einhalten
  4. Die Kündigung formal korrekt aussprechen

Ihre Handlungsoptionen als Betroffener

Für Arbeitnehmer:

Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, sollten Sie umgehend:

  1. Die Kündigung rechtlich prüfen lassen
  2. Sich arbeitslos melden (Frist: 3 Tage)
  3. Ggf. Kündigungsschutzklage einreichen (Frist: 3 Wochen)

Für Arbeitgeber:

Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung empfehlen wir:

  1. Sorgfältige Dokumentation des Fehlverhaltens
  2. Prüfung milderer Mittel
  3. Einholung rechtlicher Beratung zur Risikominimierung

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Unsere Kanzlei verfügt mit zahlreichen erfolgreichen Fällen im Arbeitsrecht über umfassende Erfahrung in der Durchsetzung und Abwehr außerordentlicher Kündigungen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen?

Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

Muss der Betriebsrat bei einer fristlosen Kündigung angehört werden?

Ja, in Betrieben mit Betriebsrat ist dessen Anhörung vor Ausspruch der Kündigung zwingend erforderlich.

Habe ich während der Kündigungsschutzprozesses Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja, Sie müssen sich aber in der Regel innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Im Fall einer fristlosen Kündigung verhängt die Agentur für Arbeit jedoch in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Kann eine unwirksame fristlose in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine solche Umdeutung möglich. In diesen Fällen  müsste aus der Erklärung des Arbeitgebers unter anderem erkennbar hervorgehen, dass er für den Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung eine ordentliche Kündigung habe aussprechen wollen.

Welche Beweise brauche ich für eine fristlose Kündigung?

Der Kündigende trägt die volle Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Bekomme ich ein Arbeitszeugnis nach einer fristlosen Kündigung?

Ja, der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis besteht unabhängig von der Art der Beendigung.

Kann ich während der Probezeit fristlos gekündigt werden?

Ja, aber auch hier muss ein wichtiger Grund vorliegen.

Was passiert mit meinem Resturlaub bei fristloser Kündigung?

Resturlaub muss grundsätzlich finanziell abgegolten werden.

Kann ich trotz fristloser Kündigung eine neue Stelle antreten?

Ja, Sie können sofort eine neue Beschäftigung aufnehmen.

Was kostet ein arbeitsrechtliches Verfahren?

Die Kosten hängen vom Streitwert ab. In der Erstberatung informieren wir Sie transparent über alle Kosten.

Weiterführende Informationen

Ihr Weg zu uns

Nach Ihrer Kontaktaufnahme führen wir zeitnah ein Erstberatungsgespräch durch. Dabei analysieren wir Ihren Fall und entwickeln eine erste Handlungsstrategie. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise und transparenten Kostenstruktur.

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