Kündigung wegen Krankheit – Was Sie als Arbeitnehmer wissen müssen

Nov. 14, 2024 | Arbeitsrecht

Erfahren Sie, wie unsere Fachanwälte Sie bei drohender oder ausgesprochener krankheitsbedingter Kündigung unterstützen

Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer eine besonders belastende Situation dar. Als erfahrenes Team für Arbeitsrecht setzen wir uns bei der Kanzlei mit voller Expertise für Ihre Rechte ein.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt zulässig?

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht ohne Weiteres möglich. Dabei müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen
  2. Die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen müssen erheblich beeinträchtigt sein
  3. Die Interessenabwägung muss zu Gunsten des Arbeitgebers ausfallen

Wir prüfen sorgfältig, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Handlungsoptionen Sie haben. Dabei achten wir besonders auf die Einhaltung aller Fristen und Formalitäten, die Berücksichtigung des Schwerbehindertenschutzes, sowie die Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten. Zudem ist auch auf mögliche Abfindungsansprüche und deren Durchsetzung zu achten.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur unter strengen Voraussetzungen wirksam – eine negative Gesundheitsprognose allein reicht nicht aus
  • Als Betroffener haben Sie konkrete Handlungsoptionen: Von der Prüfung der Kündigung bis hin zur Verhandlung einer Abfindungslösung
  • Schnelles Handeln ist entscheidend – eine frühzeitige rechtliche Beratung erhöht Ihre Chancen auf den Erhalt des Arbeitsplatzes deutlich

Wenn Sie längere Zeit oder häufig krank sind, belastet Sie nicht nur Ihre gesundheitliche Situation. Oft kommt auch noch die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes hinzu. Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen wir: Diese Sorgen sind nachvollziehbar, aber Sie sind der Situation nicht schutzlos ausgeliefert. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Rechtlichen Grundlagen einer krankheitsbedingten Kündigung im Detail

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist kein einfaches Unterfangen für den Arbeitgeber. Das Kündigungsschutzgesetz (§1 KSchG) und die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzen hohe Hürden. Drei wesentliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Negative Gesundheitsprognose
    Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist.
  2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
    Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu konkreten wirtschaftlichen oder organisatorischen Problemen im Betrieb führen.
  3. Interessenabwägung
    Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes überwiegen.

Unterschiedliche Fallkonstellationen erfordern verschiedene Strategien

Langzeiterkrankung

Bei einer durchgehenden Erkrankung über einen längeren Zeitraum muss der Arbeitgeber eine fundierte Prognose vorlegen, dass mit einer Genesung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Unsere Erfahrung zeigt: Oft lässt sich diese negative Prognose durch aktuelle ärztliche Gutachten widerlegen.

Häufige Kurzerkrankungen

Bei wiederholten kürzeren Krankheitszeiten muss der Arbeitgeber nachweisen, dass auch künftig mit überdurchschnittlichen Fehlzeiten zu rechnen ist. Hier prüfen wir genau die Dokumentation der Fehlzeiten und die zugrundeliegenden medizinischen Fakten.

✓ Unsicher über Ihre Situation?
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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Chance

Ein häufig unterschätzter Aspekt ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Es bietet die Chance:

  • alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen
  • den Arbeitsplatz anzupassen
  • eine stufenweise Wiedereingliederung zu planen

Wurde kein BEM durchgeführt, erschwert dies eine spätere krankheitsbedingte Kündigung erheblich.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung krankheitsbedingter Kündigungsfälle. Unsere Erfolgsquote spricht für sich: In einer Vielzahl der Fälle können wir entweder den Arbeitsplatz erhalten oder eine faire Abfindungslösung erreichen.

Praktische Tipps für Betroffene

  1. Dokumentieren Sie sorgfältig alle Krankmeldungen und Arztatteste
  2. Nehmen Sie BEM-Gespräche ernst und bereiten Sie sich gut vor
  3. Prüfen Sie Möglichkeiten zur stufenweisen Wiedereingliederung
  4. Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Unterstützung

 

Häufig gestellte Fragen

Kann mir während der Krankschreibung gekündigt werden?

Ja, eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich. Allerdings müssen die strengen Voraussetzungen einer krankheitsbedingten Kündigung erfüllt sein.

Welche Fristen muss ich nach Erhalt einer Kündigung beachten?

Die wichtigste Frist ist die dreiwöchige Klagefrist nach Erhalt der Kündigung. Versäumen Sie diese, wird die Kündigung automatisch wirksam.

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht. Jedoch können wir in vielen Fällen eine angemessene Abfindung aushandeln.

Wie lange muss ich krank sein, damit eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist?

Es gibt keine feste Mindestdauer. Entscheidend ist die Prognose für die Zukunft. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist. 

Was ist der Unterschied zwischen einer krankheitsbedingten und einer personenbedingten Kündigung?

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein Unterfall der personenbedingten Kündigung. Während die personenbedingte Kündigung alle in der Person liegenden Gründe umfasst (z.B. auch mangelnde Qualifikation), bezieht sich die krankheitsbedingte Kündigung ausschließlich auf gesundheitliche Einschränkungen.

Muss der Arbeitgeber mir vor einer krankheitsbedingten Kündigung einen anderen Arbeitsplatz anbieten?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist. Dies gilt besonders, wenn im Rahmen eines BEM-Verfahrens Alternativen identifiziert wurden.

Welche Rolle spielt eine Schwerbehinderung bei der krankheitsbedingten Kündigung?

Bei schwerbehinderten Mitarbeitern muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Außerdem gelten besondere Schutzvorschriften und erhöhte Anforderungen an die Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bei einer krankheitsbedingten Kündigung?

Nicht genommener Urlaub muss vom Arbeitgeber auch bei einer krankheitsbedingten Kündigung finanziell abgegolten werden. Dies gilt auch für Urlaub, der wegen der Krankheit nicht genommen werden konnte.

Kann ich während eines laufenden BEM-Verfahrens gekündigt werden?

Grundsätzlich ja, aber eine Kündigung während eines laufenden BEM-Verfahrens ist rechtlich besonders angreifbar. Der Arbeitgeber muss besonders gut begründen, warum er das Verfahren nicht abgewartet hat.

Was kann ich tun, wenn ich nach der Kündigung keine neue Stelle finde?

Melden Sie sich unmittelbar nach Erhalt der Kündigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend. So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Parallel sollten Sie mit uns die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen, um Ihren Arbeitsplatz möglicherweise zu erhalten.

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