Erfahren Sie, wie unsere Fachanwälte Sie bei drohender oder ausgesprochener krankheitsbedingter Kündigung unterstützen
Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt für viele Arbeitnehmer eine besonders belastende Situation dar. Als erfahrenes Team für Arbeitsrecht setzen wir uns bei der Kanzlei mit voller Expertise für Ihre Rechte ein.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung überhaupt zulässig?
Eine Kündigung wegen Krankheit ist nicht ohne Weiteres möglich. Dabei müssen drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden:
- Es muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen
- Die betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen müssen erheblich beeinträchtigt sein
- Die Interessenabwägung muss zu Gunsten des Arbeitgebers ausfallen
Wir prüfen sorgfältig, ob die Kündigung rechtmäßig ist und welche Handlungsoptionen Sie haben. Dabei achten wir besonders auf die Einhaltung aller Fristen und Formalitäten, die Berücksichtigung des Schwerbehindertenschutzes, sowie die Prüfung von Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten. Zudem ist auch auf mögliche Abfindungsansprüche und deren Durchsetzung zu achten.
Das Wichtigste im Überblick
- Krankheitsbedingte Kündigungen sind nur unter strengen Voraussetzungen wirksam – eine negative Gesundheitsprognose allein reicht nicht aus
- Als Betroffener haben Sie konkrete Handlungsoptionen: Von der Prüfung der Kündigung bis hin zur Verhandlung einer Abfindungslösung
- Schnelles Handeln ist entscheidend – eine frühzeitige rechtliche Beratung erhöht Ihre Chancen auf den Erhalt des Arbeitsplatzes deutlich
Rechtlichen Grundlagen einer krankheitsbedingten Kündigung im Detail
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist kein einfaches Unterfangen für den Arbeitgeber. Das Kündigungsschutzgesetz (§1 KSchG) und die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts setzen hohe Hürden. Drei wesentliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Negative Gesundheitsprognose
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist. - Erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen
Die zu erwartenden Fehlzeiten müssen zu konkreten wirtschaftlichen oder organisatorischen Problemen im Betrieb führen. - Interessenabwägung
Die Interessen des Arbeitgebers an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen die Interessen des Arbeitnehmers am Erhalt seines Arbeitsplatzes überwiegen.
Unterschiedliche Fallkonstellationen erfordern verschiedene Strategien
Langzeiterkrankung
Bei einer durchgehenden Erkrankung über einen längeren Zeitraum muss der Arbeitgeber eine fundierte Prognose vorlegen, dass mit einer Genesung in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. Unsere Erfahrung zeigt: Oft lässt sich diese negative Prognose durch aktuelle ärztliche Gutachten widerlegen.
Häufige Kurzerkrankungen
Bei wiederholten kürzeren Krankheitszeiten muss der Arbeitgeber nachweisen, dass auch künftig mit überdurchschnittlichen Fehlzeiten zu rechnen ist. Hier prüfen wir genau die Dokumentation der Fehlzeiten und die zugrundeliegenden medizinischen Fakten.
✓ Unsicher über Ihre Situation?
Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als Chance
Ein häufig unterschätzter Aspekt ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Es bietet die Chance:
- alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen
- den Arbeitsplatz anzupassen
- eine stufenweise Wiedereingliederung zu planen
Wurde kein BEM durchgeführt, erschwert dies eine spätere krankheitsbedingte Kündigung erheblich.
Unsere Expertise für Ihren Erfolg
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in der Bearbeitung krankheitsbedingter Kündigungsfälle. Unsere Erfolgsquote spricht für sich: In einer Vielzahl der Fälle können wir entweder den Arbeitsplatz erhalten oder eine faire Abfindungslösung erreichen.
Praktische Tipps für Betroffene
- Dokumentieren Sie sorgfältig alle Krankmeldungen und Arztatteste
- Nehmen Sie BEM-Gespräche ernst und bereiten Sie sich gut vor
- Prüfen Sie Möglichkeiten zur stufenweisen Wiedereingliederung
- Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Unterstützung