Kündigungsschutzklage & Lohnfortzahlung: Ihre Rechte und Pflichten

Sichern Sie Ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung

Dez. 16, 2024 | Arbeitsrecht

Sichern Sie Ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung

Häufig zahlen Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung keine weitere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz eine strenge Drei-Wochen-Frist gilt. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Ansprüche des erkrankten Arbeitnehmers auf Lohnfortfahlung. Entscheidend ist: Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht grundsätzlich auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens weiter, sofern eine attestierte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Arbeitgeber, die die Lohnfortzahlung in dieser Phase einstellen, riskieren zusätzliche Verzugszinsen und Mahnkosten.

In der Praxis stehen Arbeitnehmer nach einer krankheitsbedingten Kündigung oft vor einem Dilemma. Die gesundheitlichen Probleme belasten ohnehin schon, und nun kommen existenzielle Sorgen hinzu. Viele scheuen zunächst den Gang zum Anwalt aus Kostengründen. Dabei ist gerade das schnelle Handeln entscheidend: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen eingereicht werden, sonst gilt die Kündigung regelmäßig als rechtswirksam. Gleichzeitig sollten Betroffene ihre Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentieren, um ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung zu sichern. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung bei uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht kann hier helfen, beide Aspekte – Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung – optimal zu koordinieren.

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Das Wichtigste im Überblick

  • Bei einer krankheitsbedingten Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen – schnelles Handeln ist daher entscheidend für die Wahrung Ihrer Rechte
  • Auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens haben Sie in der Regel weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – wir setzen diese Ansprüche konsequent durch
  • Mit zahlreichen erfolgreichen außergerichtlichen Einigungen und gewonnenen Gerichtsverfahren steht unsere Kanzlei an Ihrer Seite, wenn es um die Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Ansprüche geht

Eine Kündigung – was nun?

Die Nachricht trifft die meisten völlig unerwartet: Eine Kündigung beispielsweise während einer Erkrankung. Zu den gesundheitlichen Problemen kommen nun auch noch existenzielle Sorgen hinzu. Viele Arbeitnehmer fragen sich in dieser Situation: War die Kündigung überhaupt rechtmäßig? Und wie steht es um die weitere Lohnfortzahlung?

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern auch im Krankheitsfall umfangreichen Schutz. Eine Kündigung allein aufgrund einer Erkrankung ist in den meisten Fällen nicht ohne Weiteres möglich. Der Arbeitgeber muss hier strenge Voraussetzungen erfüllen und eine negative Gesundheitsprognose nachweisen.

Besonders wichtig: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Die wichtigsten Ansprüche im Überblick:

  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen
  • Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bei Obsiegen vor dem Arbeitsgericht oder Widerspruch des Betriebsrates gegen die Kündigung
  • Mögliche Schadensersatzansprüche bei unrechtmäßiger Kündigung

Lohnfortzahlung trotz Kündigung? Das müssen Sie wissen

Viele Arbeitgeber stellen nach Ausspruch einer Kündigung die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ein – oft zu Unrecht. Denn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens weiter.

Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG). Nach §§ 3-4a EntgFG haben Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig sind.

Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

  • Arbeitsvertrag und sämtliche Änderungsvereinbarungen
  • Kündigungsschreiben mit Umschlag (Datum des Zugangs notieren!)
  • Alle ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten bei Kündigungen. Unsere hohe Erfolgsquote spricht für sich.

So gehen wir vor:

  1. Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
  2. Schnelle Einreichung der Kündigungsschutzklage zur Fristwahrung
  3. Parallel: Durchsetzung Ihrer Lohnfortzahlungsansprüche
  4. Verhandlung einer außergerichtlichen Einigung
  5. Bei Bedarf: Kompetente Vertretung vor Gericht

Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, um Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist eine absolute Ausschlussfrist und kann nur in wenigen Ausnahmefällen verlängert werden.

Muss ich die Kosten für die Kündigungsschutzklage selbst tragen?

In vielen Fällen übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten. Auch die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe prüfen wir für Sie. 

Kann ich während der Kündigungsschutzklage krankgeschrieben bleiben?

Ja, wenn Sie tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt sind. Wichtig ist eine lückenlose Attestierung durch Ihren Arzt. Wir empfehlen, die Arbeitsunfähigkeit immer rechtzeitig anzuzeigen.

Bekomme ich während der Kündigungsschutzklage weiter Gehalt?

Grundsätzlich ja, zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Bei Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Was passiert, wenn ich die 3-Wochen-Frist verpasse?

Dann gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam – auch wenn sie eigentlich unwirksam war. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das Arbeitsgericht eine spätere Kündigungsschutzklage zulassen. Deshalb ist schnelles Handeln so wichtig. Kontaktieren Sie uns am besten direkt nach Erhalt der Kündigung.

Wie lange muss mein Arbeitgeber den Lohn bei Krankheit weiterzahlen?

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, für maximal 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit zu leisten. Dies gilt auch für jede neue Erkrankung, sofern zwischen den Krankheiten mindestens 6 Monate liegen oder es sich um eine andere Erkrankung handelt.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert?

Wenn Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung unberechtigt verweigert, können wir diese gerichtlich durchsetzen. In vielen Fällen erreichen wir bereits durch ein anwaltliches Schreiben, dass der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht nachkommt.

Darf ich während des Kündigungsschutzverfahrens einen neuen Job aufnehmen?

Grundsätzlich ja, allerdings erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. 

Was ist eine negative Gesundheitsprognose und wie kann ich mich dagegen wehren?

Eine negative Gesundheitsprognose liegt vor, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass auch in Zukunft mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen zu rechnen ist. Wir können diese Prognose mit Hilfe von ärztlichen Gutachten und Gegendarstellungen anfechten.

Wie läuft das erste Beratungsgespräch bei Ihnen ab und was sollte ich mitbringen?

Im Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine Strategie. Bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit: Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Krankschreibungen und den letzten Schriftverkehr mit Ihrem Arbeitgeber. 

Ihr Weg zu uns

In einem ersten Gespräch – telefonisch, per Video oder persönlich in unserer Kanzlei – analysieren wir Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Strategie.

Weiterführende Informationen

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