
Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um das Thema Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 040 468 99 70 90 oder per E-Mail an: info@dw-arbeitsrecht.de
Nach einer Kündigung stellen viele Arbeitnehmer fest, dass ihr Arbeitgeber weitere Zahlungen einstellt oder Unsicherheit darüber besteht, welche Ansprüche noch bestehen. Gleichzeitig gilt für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung eine strenge Drei-Wochen-Frist. Wer seine Rechte sichern möchte, sollte daher frühzeitig handeln und sowohl die Kündigung als auch bestehende Vergütungsansprüche prüfen lassen.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung bei uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht kann hier helfen, beide Aspekte – Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung – optimal zu koordinieren.
Die Zusammenfassung wurde automatisch von einer KI-Stimme eingesprochen:
Übersicht
- Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun?
- Ihre Rechte als Arbeitnehmer
- Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung – Welche Ansprüche bestehen?
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: Hilfe bei Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung
- Bekomme ich während einer Kündigungsschutzklage weiterhin Gehalt?
- Fazit: Schnelles Handeln sichert Ihre Ansprüche
- Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung
Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun?
Die Nachricht trifft die meisten Arbeitnehmer völlig unerwartet: Eine Kündigung. Neben der Unsicherheit über die berufliche Zukunft stellt sich häufig die Frage, wie es finanziell weitergeht. War die Kündigung überhaupt wirksam? Bestehen weiterhin Ansprüche auf Gehalt oder Lohnfortzahlung?
Gerade nach dem Zugang der Kündigung sollten Betroffene keine Zeit verlieren. Die gesetzliche Drei-Wochen-Frist gemäß § 4 KSchG läuft ab dem Zugang der Kündigung und ist für die Wahrung Ihrer Rechte von entscheidender Bedeutung.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern nach einer Kündigung umfangreiche Schutzrechte.
Besonders wichtig: Nach Zugang der Kündigung haben Sie nur die gesetzliche Frist von drei Wochen gemäß § 4 KSchG, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Lassen Sie diese Frist verstreichen, gilt die Kündigung regelmäßig als wirksam – auch wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Die wichtigsten Ansprüche im Überblick:
- Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch nach einer Kündigung weiterhin ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
- Dies gilt insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer nach der Kündigung unter Fortzahlung ihrer Vergütung freigestellt werden. Welche Rechte bei einer unwiderruflichen Freistellung bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
- Eine Vergütungszahlung endet nicht zwangsläufig sofort mit dem Zugang der Kündigung, sondern häufig erst nach Ablauf der Kündigungsfrist oder einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Mögliche Schadensersatzansprüche bei unrechtmäßiger Kündigung.
- Anspruch auf Nachzahlung von Vergütung, wenn die Kündigung später als unwirksam erklärt wird.
Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen, kann zudem ein Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG bestehen. Diese Regelung verpflichtet den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Weiterbeschäftigung bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens.

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Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung – Welche Ansprüche bestehen?
Viele Arbeitgeber stellen nach Ausspruch einer Kündigung weitere Zahlungen ein. In einigen Fällen kommt es sogar vor, dass der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, obwohl weiterhin Ansprüche bestehen können. Ob dies zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.
Für Arbeitnehmer ist besonders wichtig zu wissen, dass eine Lohnfortzahlung im Kündigungsschutzprozess weiterhin möglich sein kann. Ob Sie eine Lohnfortzahlung erhalten, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden sich unter anderem im Entgeltfortzahlungsgesetz, im Kündigungsschutzgesetz sowie im Bürgerlichen Gesetzbuch. Insbesondere § 615 BGB (Annahmeverzug des Arbeitgebers) und § 11 KSchG spielen eine wichtige Rolle, wenn Arbeitnehmer Ansprüche auf Vergütung nach einer Kündigung geltend machen.
Gerade die Lohnfortzahlung im Kündigungsschutzprozess ist häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Kündigungschutzklage Lohnfortzahlung besteht und wie sie ihre Lohnfortzahlung erhalten können.
Auch eine Lohnfortzahlung trotz laufender Kündigungsschutzklage kann in Betracht kommen. Dies gilt insbesondere bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit und einer möglichen Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Wird eine Kündigung später vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, können Arbeitnehmer häufig erhebliche Nachzahlungsansprüche gegen ihren Arbeitgeber haben. In vielen Fällen umfasst dies auch rückständige Vergütung sowie eine Lohnfortzahlung im Kündigungsschutzprozess.
Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Arbeitsvertrag und sämtliche Änderungsvereinbarungen
- Kündigungsschreiben mit Umschlag (Datum des Zugangs notieren)
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber
- Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Kündigung
Bekomme ich während einer Kündigungsschutzklage weiterhin Gehalt?
Eine der häufigsten Fragen nach einer Kündigung lautet: Bekomme ich während der Kündigungsschutzklage weiterhin Gehalt? Die Antwort hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Grundsätzlich führt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nicht automatisch dazu, dass der Arbeitgeber weiterhin Gehalt zahlt. Wird die Kündigung jedoch später vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, können Arbeitnehmer häufig erhebliche Nachzahlungsansprüche geltend machen. In diesem Fall besteht der Anspruch auf Vergütung oft rückwirkend für den gesamten Zeitraum seit Ausspruch der Kündigung.
Besonders relevant sind dabei die Regelungen des § 615 BGB zum Annahmeverzug des Arbeitgebers. Beschäftigt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Kündigung nicht weiter, kann dennoch ein Anspruch auf Vergütung bestehen.
Gehalt während der Kündigungsschutzklage
Ob Sie während einer laufenden Kündigungsschutzklage tatsächlich Gehalt erhalten, hängt unter anderem davon ab,
- ob das Arbeitsverhältnis noch besteht,
- ob eine Freistellung erfolgt ist,
- ob Annahmeverzug vorliegt,
- und ob das Gericht die Kündigung später für unwirksam erklärt.
In vielen Fällen erfolgt die Zahlung daher erst nach Abschluss des Verfahrens oder im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Hilfe bei Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung
Unsere Kanzlei verfügt über jahrelange Erfahrung in der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten bei Kündigungen. Unsere hohe Erfolgsquote spricht für sich.
Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung: So gehen wir für Sie vor
- Kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
- Schnelle Einreichung der Kündigungsschutzklage zur Fristwahrung
- Parallel: Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Vergütung und Lohnfortzahlung
- Prüfung möglicher Nachzahlungsansprüche
- Verhandlung einer außergerichtlichen Einigung
- Bei Bedarf: Kompetente Vertretung vor Gericht
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Nach einer Kündigung laufen wichtige Fristen. Gleichzeitig stellt sich häufig die Frage, ob weiterhin Ansprüche auf Vergütung oder Lohnfortzahlung bestehen.
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten kurzfristig und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Kündigungsschutzverfahren.
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Fazit: Schnelles Handeln sichert Ihre Ansprüche
Nach einer Kündigung sollten Arbeitnehmer nicht nur die Wirksamkeit der Kündigung prüfen lassen, sondern auch ihre finanziellen Ansprüche im Blick behalten. Viele Betroffene gehen davon aus, dass mit dem Zugang der Kündigung automatisch sämtliche Vergütungsansprüche enden. Tatsächlich können jedoch auch während eines laufenden Kündigungsschutzverfahrens weiterhin Ansprüche auf Vergütung oder Lohnfortzahlung bestehen.
Entscheidend ist, die gesetzliche Frist (3 Wochen) für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage einzuhalten und frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wird eine Kündigung später vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärt, können sich daraus erhebliche Nachzahlungsansprüche ergeben.
Die Themen Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung sind eng miteinander verbunden. Wer schnell handelt und seine Rechte konsequent verfolgt, verbessert seine Chancen erheblich, finanzielle Nachteile zu vermeiden und seine Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie die gesetzlichen 3 Wochen Zeit, um eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nur in wenigen Ausnahmefällen verlängert werden.
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Häufig übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten. Gerne prüfen wir dies für Sie.
Ja. Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit bleibt grundsätzlich auch während des laufenden Verfahrens bestehen und kann Ansprüche auf Entgeltfortzahlung begründen.
Ob Sie während der Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung weiterhin Zahlungen erhalten, hängt vom Einzelfall ab. Besteht Arbeitsunfähigkeit, kommt regelmäßig eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Betracht. Wird die Kündigung später als unwirksam erklärt, können zusätzlich Vergütungsansprüche entstehen.
Dann gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig gewesen wäre.
In diesem Fall sollten Sie umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch.
Bildquellennachweis: KI – Generiert / Chatgpt.com
Über die Autoren:
Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht
Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

Sebastian T. Dohm
Rechtsanwalt Hamburg
Fachanwalt Für Arbeitsrecht Hamburg

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