Chancen und Wege im Umgang mit Mobbing am Arbeitsplatz

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Mobbing am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes Phänomen, das in vielen Unternehmen vorkommen kann.
Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgeber in Bezug auf Mobbing am Arbeitsplatz.
Das Wichtigste im Überblick
- Was ist unter Mobbing am Arbeitsplatz zu verstehen?
- Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
- Praktische Schritte zur Konfliktbewältigung
- Rechtliche Ansprüche und deren Durchsetzung
- Unterstützung von externen Stellen und Fachleuten
- Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Häufige Fragen (FAQ)
Was ist unter Mobbing am Arbeitsplatz zu verstehen?
Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet ein Verhalten, bei dem ein Mitarbeiter systematisch von Kollegen oder Vorgesetzten schikaniert, beleidigt oder unter Druck gesetzt wird. Das Ziel dieser Praktiken kann oft als angestrebte Isolation des Opfers betrachtet werden, was nicht nur die Arbeitsleistung beeinträchtigen, sondern auch das Wohlbefinden der betroffenen Person ernsthaft gefährden kann.
Bei Mobbing handelt es sich nicht um einen einmaligen Vorfall, sondern um ein Muster an wiederholten negativen Handlungen, das über einen längeren Zeitraum stattfindet. Diese negativen Verhaltensweisen können verbaler, körperlicher oder psychologischer Natur sein. Zu den typischen Beispielen zählen nächtliche Aktivitäten, unfreundliche Bemerkungen, Gerüchte verbreiten, ständiges Kritisieren und das Ausschließen aus Arbeitsgemeinschaften oder sozialen Interaktionen.
Mobbing kann schwerwiegende psychische Folgen haben, weshalb es wichtig ist, das Phänomen zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ein allgemeines Verständnis von Mobbing ist der erste Schritt, sich erfolgreich dagegen zu wehren.
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
In Deutschland ist jeder Arbeitnehmer durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt, das in Artikel 2 des Grundgesetzes verankert ist. Dieses Recht schließt den Schutz vor Mobbing ein. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern und sind verpflichtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Belästigung und Diskriminierung ist. Sollte ein Mitarbeiter Mobbing erfahren, hat er das Recht, sich entsprechend zu wehren und Unterstützung zu suchen.
Auf der anderen Seite, wenn ein Mitarbeiter selbst an Mobbing beteiligt ist, können Konsequenzen wie Abmahnung oder sogar Kündigung drohen. Es ist daher entscheidend, die eigenen Pflichten im Arbeitsverhältnis zu kennen und zu beachten. Auch hier trifft den Arbeitgeber eine besondere Verantwortung, das Arbeitsklima zu schützen und geeignete Maßnahmen zur Aufklärung und Prävention zu ergreifen.
Praktische Schritte zur Konfliktbewältigung
Ein erster Schritt zur Bekämpfung von Mobbing ist, die Situation klar einzuschätzen und sich ein Bild davon zu machen, ob es sich tatsächlich um Mobbing handelt. Der Austausch mit Kollegen kann helfen, die eigene Wahrnehmung abzugleichen. Es ist ratsam, ein Mobbingtagebuch zu führen, in dem Vorfälle dokumentiert werden. Dazu gehören das Datum, die Uhrzeit, die handelnden Personen sowie eine Beschreibung der Vorfälle. Dokumentationen sind wichtig, um die Schwere und das Muster des Mobbings zu belegen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist das offene Gespräch mit den direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung. Oftmals sind Vorgesetzte nicht über die Vorfälle informiert und können Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu klären. Bei der Ansprache des Mobbingproblems sollte das Gespräch stets professionell und sachlich führen werden. Wenn interne Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg bringen oder die Vorgesetzten nicht rechtzeitig handeln, sind externe Stellen oder Fachleute eine gute Option
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Rechtliche Ansprüche und deren Durchsetzung
Wenn das Mobbing weiterhin besteht und die internen Möglichkeiten erschöpft sind, gibt es rechtliche Wege, um gegen Mobbing vorzugehen. Diese können je nach Situation und Schweregrad variieren. Zunächst besteht die Möglichkeit, Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen. Dies hängt in der Regel eng mit dem Nachweis einer psychischen oder körperlichen Schädigung zusammen.
Darüber hinaus zielt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darauf ab, Diskriminierung in der Arbeitswelt zu verhindern. Wer durch Mobbing diskriminiert wird, hat das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten. Der Arbeitnehmer muss in der Regel jedoch auch nachweisen, dass die Mobbinghandlungen mit einer Diskriminierungsform (wie Geschlecht, Rasse oder Behinderung) zu tun haben.
Ein gangbarer Weg kann auch eine Klage beim Arbeitsgericht sein. Hierfür ist eine rechtzeitige und korrekte Einreichung erforderlich. Auch hier kann es hilfreich sein, sich zuvor rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgswahrscheinlichkeit zu erhöhen.
Der Umgang mit Mobbing in der Personalabteilung
Die Personalabteilung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen. Wenn Sie Opfer von Mobbing sind, kontaktieren Sie HR schnellstmöglich. Oft können Personalabteilungen Hilfestellung bieten, etwa durch Mediation oder die Bereitstellung geeigneter Ressourcen.
Sollte die Personalabteilung nicht aktiv werden oder die Angelegenheit unzureichend bearbeiten, bleibt Ihnen weiterhin der Gang zu Ihrem Betriebsrat, falls vorhanden. Es ist auch möglich, externe Berater hinzuzuziehen, die den Konflikt unabhängig analysieren und Lösungen anbieten.
In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine externe Schlichtungsstelle einzuschalten. Diese Einrichtungen bieten eine neutrale Plattform zur Bearbeitung von Konflikten und können oft helfen, den Dialog zwischen den Parteien zu fördern.
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Unsere spezialisierten Anwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, Ihre Situation rechtlich zu bewerten, Beweise zu sichern und Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen. Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie – von internen Gesprächen über Mediation bis hin zu gerichtlichen Schritten.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – telefonisch, per Videocall oder persönlich in unserer Kanzlei. Lassen Sie sich professionell beraten und gehen Sie aktiv gegen Mobbing am Arbeitsplatz vor.
Unterstützung von externen Stellen und Fachleuten
Zusätzlich zu den internen Ressourcen stehen Betroffenen von Mobbing auch zahlreiche externe Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung. Professionelle Berater oder Psychologen können eine wichtige Anlaufstelle sein, um die psychischen Folgen des Mobbings zu bewältigen. Auch Selbsthilfegruppen bieten eine wertvolle Unterstützung, indem sie einen Raum zum Austausch mit anderen Betroffenen ermöglichen.
Fachanwälte für Arbeitsrecht können ebenfalls eine wertvolle Unterstützung bieten. Sie helfen dabei, rechtliche Ansprüche zu formulieren und professionell zu verfolgen. Zögern Sie nicht, rechtzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – nicht nur zur Beweissicherung, sondern auch zur persönlichen Befindlichkeit und um geeignete Handlungsstrategien zu entwickeln.
Um der Mobbingproblematik erfolgreich zu begegnen, ist es wichtig, die eigene Situation genau zu analysieren und die richtigen Schritte zu unternehmen. Es gilt, nicht nur die eigene Rechtsposition zu wahren, sondern auch die eigenen emotionalen Belastungen zu verstehen und anzugehen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Stimme gehört wird und dass Mobbing am Arbeitsplatz nicht toleriert wird.
Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Ein klar dokumentiertes Vorgehen hilft, Vorfälle nachweisbar zu machen
- Das Wissen um Ihre Rechte stärkt Ihre Position gegenüber Arbeitgeber und Kollegen
- Interne Anlaufstellen wie Vorgesetzte, HR oder der Betriebsrat können erste wichtige Schritte einleiten
- Externe Fachleute – von Psychologen bis zu spezialisierten Anwälten – bieten wertvolle Unterstützung
- Rechtliche Schritte wie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche sind möglich, wenn interne Lösungen scheitern
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Anzeichen vom Mobbing am Arbeitsplatz können ständige Kritik, Gerede, Isolation und unfaire Behandlungen beinhalten.
Mobbing am Arbeitsplatz ist das gezielte Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte.
Ja, Arbeitgeber haben eine klare Fürsorgepflicht und müssen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Mobbing, Diskriminierung und Schikane am Arbeitsplatz ist. Diese Pflicht ergibt sich u. a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
Ja, ein Arbeitnehmer sollte unbedingt ein Mobbingtagebuch führen. Es ist eines der wichtigsten Mittel, um Vorfälle zu dokumentieren und später nachzuweisen
Ein Mobbingtagebuch sollte das Datum, die Uhrzeit, die handelnden Personen sowie eine Beschreibung der Vorfälle dokumentieren.
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