Ordentliche Kündigung – Wann ist sie sozial gerechtfertigt?

Ordentliche Kündigung – Wann ist sie sozial gerechtfertigt?

Das Wichtigste im Überblick

Was bedeutet „ordentliche Kündigung“?

Wann ist eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt?

Personenbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Kündigung per Einschreiben – Zugang, Beweis und Fristen

Wann greift das Kündigungsschutzgesetz?

Die zwei Voraussetzungen im Überblick

Welche Folgen hat die Anwendbarkeit des KSchG?

Die Drei-Wochen-Frist ist entscheidend

Typische Fehler bei der ordentlichen Kündigung

Was sollten Sie nach Erhalt einer ordentlichen Kündigung tun?

Ablauf Kündigungsschutzklage

Ihre Chancen im Kündigungsschutzverfahren

Wie wir Sie konkret unterstützen

Fazit: Das Wichtigste zur ordentlichen Kündigung in Kürze

FAQ – Häufige Fragen zur ordentlichen Kündigung

Wann ist eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt?

Wenn sie auf personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen beruht und das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist.

Kann mir ohne Grund ordentlich gekündigt werden?

In Kleinbetrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern ist eine Kündigung unter Umständen auch ohne sozialen Rechtfertigungsgrund möglich. Dennoch sind Mindeststandards einzuhalten.

Ist vor jeder verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich?

In der Regel ja. Nur in besonders schweren Fällen kann eine Abmahnung entbehrlich sein.

Was ist eine Sozialauswahl?

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam (§ 7 KSchG).

Habe ich automatisch Anspruch auf eine Abfindung?

Nein. Eine Abfindung wird häufig im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens verhandelt, ist aber kein Automatismus.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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