Resturlaub bei Kündigung was Arbeitnehmer wissen sollten

Resturlaub Kündigung

Das Wichtigste im Überblick

Was bedeutet Resturlaub bei Kündigung?

Besteht bei Kündigung weiterhin ein Urlaubsanspruch?

Resturlaub nehmen oder auszahlen lassen?

Wann muss der Arbeitgeber Resturlaub auszahlen?

Wann verfällt Urlaub

Freistellung und Resturlaub was ist zulässig

Resturlaub bei fristloser Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

Resturlaub bei Eigenkündigung

Krankheit während der Kündigungsfrist

Verfall von Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Warum sich rechtliche Unterstützung beim Resturlaub lohnt

Fazit Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen FAQ

Was passiert mit Resturlaub bei Kündigung?

Der Resturlaub ist grundsätzlich während der Kündigungsfrist zu nehmen. Ist dies aus zeitlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich, muss der Arbeitgeber den Urlaub finanziell abgelten.

Muss der Arbeitgeber Resturlaub auszahlen?

Ja. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Eine Auszahlung darf nicht verweigert werden.

Verfällt Resturlaub automatisch bei Kündigung?

Nein. Resturlaub verfällt nicht automatisch mit der Kündigung. Nur bereits wirksam verfallener Urlaub kann von der Auszahlung ausgeschlossen sein.

Gilt das auch bei Eigenkündigung?

Ja. Auch bei einer Eigenkündigung besteht Anspruch auf Resturlaub. Entscheidend ist allein, ob der Urlaub noch genommen werden kann oder auszuzahlen ist.

Was gilt bei Krankheit während der Kündigungsfrist?

Erkranken Sie während der Kündigungsfrist, kann der Urlaub nicht genommen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber den offenen Resturlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszahlen.

Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?

Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeber die Auszahlung verweigert, eine Freistellung unklar formuliert ist oder Unsicherheit über Umfang und Verfall des Urlaubs besteht.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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