Stillbeschäftigungsverbot: Schutz für stillende Mütter und rechtliche Pflichten für Arbeitgeber

Stillbeschäftigungsverbot

Das Wichtigste im Überblick

Stillbeschäftigungsverbot einfach erklärt

Unzulässige Tätigkeiten und typische Gefährdungen

Rangfolge der Maßnahmen

Dauer des Stillbeschäftigungsverbots

Kündigungsschutz Elternzeit

Mutterschutzlohn und Umlage U2

Pflichten des Arbeitgebers

Teilzeit während Elternzeit

Häufig betroffene Branchen

Rechte stillender Arbeitnehmerinnen

Fazit: Das Wichtigste zum Stillbeschäftigungsverbot

FAQ zum Stillbeschäftigungsverbot

Besteht als stillende Mutter automatisch Anspruch auf ein Stillbeschäftigungsverbot?

Nein, ein Stillbeschäftigungsverbot besteht nicht automatisch, sondern nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung am konkreten Arbeitsplatz eine unverantwortbare Gefährdung für Mutter oder Kind ergibt. Liegen keine besonderen Risiken vor, etwa bei üblichen Bürotätigkeiten ohne Gefahrstoffexposition, erfolgt die Beschäftigung unter Beachtung der allgemeinen Mutterschutzvorschriften einschließlich Stillzeiten.

Endet das Stillbeschäftigungsverbot automatisch nach 12 Monaten?

Das Stillbeschäftigungsverbot endet nicht automatisch nach 12 Monaten, sondern grundsätzlich erst, wenn entweder nicht mehr gestillt wird oder keine unverantwortbare Gefährdung mehr besteht. Die 12‑Monats‑Grenze betrifft vor allem die Pflicht zur Freistellung für Stillzeiten während der Arbeitszeit, nicht die Dauer eines Beschäftigungsverbots.

Wer trägt die Kosten eines Stillbeschäftigungsverbots?

Während eines Stillbeschäftigungsverbots zahlt der Arbeitgeber Mutterschutzlohn in Höhe des durchschnittlichen Arbeitsentgelts; diese Aufwendungen werden im Rahmen der Umlage U2 grundsätzlich vollständig erstattet, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Voraussetzung für den Erstattungsanspruch ist, dass das Beschäftigungsverbot auf einer ordnungsgemäßen, dokumentierten Gefährdungsbeurteilung beruht und die mutterschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten sind.

Darf mir während eines Stillbeschäftigungsverbots gekündigt werden?

Ein Stillbeschäftigungsverbot begründet keinen zusätzlichen besonderen Kündigungsschutz, sodass sich die Zulässigkeit einer Kündigung nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln richtet, insbesondere nach dem Kündigungsschutzgesetz und etwaigen Sonderkündigungsschutzvorschriften. Eine Kündigung, die erkennbar daran anknüpft, dass eine Arbeitnehmerin stillt oder aufgrund eines Stillbeschäftigungsverbots vorübergehend ausfällt, kann gleichwohl als unzulässige Benachteiligung gewertet werden und sollte arbeitsrechtlich geprüft werden.

Was gilt, wenn mein Arbeitgeber mich trotz Stillzeit weiterhin mit riskanten Tätigkeiten beschäftigt?

Der Arbeitgeber muss prüfen, ob am Arbeitsplatz eine unverantwortbare Gefährdung besteht, und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen. Ist eine sichere Beschäftigung nicht möglich, kommen eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder ein Stillbeschäftigungsverbot in Betracht. Unterbleibt dies, kann eine arbeitsrechtliche Beratung helfen, die eigenen Rechte rechtssicher durchzusetzen.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

Erfahrungen & Bewertungen zu DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte PartGmbB Call Now Button