Wir erklären, wie Teilzeit während der Elternzeit Eltern den Wiedereinstieg erleichtert

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und unterstützen wir Sie bei allen Fragen zum Thema Teilzeit während Elternzeit.Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 040 468 99 70 90 oder per E-Mail an: info@dw-arbeitsrecht.de
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis. Die Möglichkeit, nach der Geburt Elternzeit in Anspruch nehmen zu können und ohne berufliche Verpflichtungen den Nachwuchs betreuen zu können, soll positiv unterstützen.
Dennoch, irgendwann kommt die Zeit, wo Eltern wieder in das Berufsleben einsteigen wollen oder müssen. Um den Übergang leichter zu gestalten, wählen viele das Modell der Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Leider kommt es dabei immer wieder zu Herausforderungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Teilzeitanträge während der Elternzeit werden nicht selten abgelehnt.
Wir informieren in diesem Artikel über die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit. Welche Fristen es gibt, was können Sie bei einer Ablehnung tun – wir beleuchten alle Rahmenbedingungen und geben Ihnen praktische Tipps.
Das Wichtigste im Überblick
- Der Anspruch auf Elternzeit – Voraussetzungen und Dauer
- Teilzeitarbeit während der Elternzeit – Die Rahmenbedingungen
- Kann ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit abgelehnt werden?
- Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit abgelehnt – das können Sie tun
- Mein Arbeitgeber kann keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit anbieten
- Was geschieht nach Ende der Elternzeit?
- Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Anspruch auf Elternzeit – Voraussetzungen und Dauer
Vorausgeschickt: Elternzeit können Sie einfach bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Wichtig ist jedoch, dass Sie diese Anmeldung rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Für Mütter und Väter, die direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen möchten, gilt: Die Anmeldung muss spätestens 7 Wochen vor Beginn erfolgen.
Beispiel:
Mutter: Die reguläre Mutterschutzfrist nach Geburt beträgt 8 Wochen. Das heißt, die Anmeldung der Elternzeit kann noch nach der Geburt des Kindes erfolgen.
Vater: Die Elternzeit muss 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden.
Wenn Sie Elternzeit zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr Ihres Kindes nehmen möchten, beträgt die Frist sogar 13 Wochen.
Anmerkung: Das Leben geht manchmal eigene Wege, deshalb gibt es durchaus Fälle wie Frühgeburten, wo jeweils kürzere Anmeldefristen gelten können.
Für Anträge auf Elternzeit genügt seit dem 01.05.2025 gemäß § 16 Abs. 1 BEEG die Textform. Folglich ist der Antrag auch per E-Mail zulässig. Geben Sie dabei konkrete Daten (Beginn und Ende der Elternzeit) an und formulieren Sie klar, für welchen Zeitraum Sie Elternzeit beanspruchen. Achten Sie außerdem darauf, sich die Anmeldung vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen – nur so haben Sie einen verlässlichen Nachweis über Ihre Fristwahrung und den beantragten Zeitraum.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit – Die Rahmenbedingungen
Der Gesetzgeber gibt Eltern die Möglichkeit, mindestens 15 bis maximal 32 Stunden während der Elternzeit zu arbeiten. Viele Eltern nutzen diese Möglichkeit, um beruflich im Thema zu bleiben, als Ausgleich zum Familienleben oder eben um das Einkommen zu verbessern.
Beachten Sie, dass der Verdienst die Höhe der Elterngeldzahlungen beeinflusst.
Sie haben dann einen Anspruch auf Beschäftigung während der Elternzeit, wenn Ihr Arbeitgeber mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigt. Sie müssen sich zudem in Persona 6 Monate im Arbeitsverhältnis befunden haben.
Es ist wichtig zu wissen, dass Sie – sollten Sie sich für eine Tätigkeit während der Elternzeit entscheiden – nicht die gesamte Zeitdauer tätig werden müssen. Möglich ist auch eine Teilzeitbeschäftigung während einiger Monate der Elternzeit. Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihr Arbeitgeber die betriebliche Organisation entsprechend strukturieren muss, eine sehr kurze Beschäftigung macht daher wenig Sinn und ist in gewisser Weise als unfair gegenüber Ihrem Arbeitgeber zu betrachten.
Ihren Wunsch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit müssen Sie – mit geplantem Beginn und Ende – in Textform gegenüber Ihrem Arbeitgeber anzeigen.
Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn (bei Teilzeitarbeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes) bzw. 13 Wochen bei Beschäftigung zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes beim Arbeitgeber vorliegen. Im Zuge Ihrer Planungssicherheit und der Prüfung weiterer Optionen, empfehlen wir, nicht zu zögerlich mit der Antragstellung zu sein und sich selbst sowie Ihrem Arbeitgeber alle Optionen offenzulassen.
Sie haben eine Kündigung zum Ende der Elternzeit erhalten? Das müssen Sie jetzt wissen!
Kann ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit abgelehnt werden?
Ihr Arbeitgeber kann – sofern dringende betriebliche Gründe der Beschäftigung entgegenstehen, Ihren Antrag ablehnen.
Diese Ablehnung muss der Arbeitgeber in Textform begründen. Achtung: Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, kann sich Ihr Arbeitgeber nur auf die im Ablehnungsschreiben genannten Ablehnungsgründe berufen. Er sollte die Ablehnung daher genau begründen.
Spätestens 4 Wochen nach Antragstellung auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit muss Ihr Arbeitgeber auf Ihren Antrag zu reagieren bzw. diesen ablehnen.
Bedenken Sie: Je früher Sie vor dem geplanten Beginn Ihren Antrag auf eine Tätigkeit während der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber stellen, desto mehr organisatorische Möglichkeiten hat dieser. Eine frühzeitige Antragstellung verlängert nicht seine Frist zur Zustimmung oder Ablehnung, aber ein Planungszeitraum von 1 Monat oder eben beispielsweise 6 Monaten kann einen entscheidenden Unterschied machen. Ihr Ziel sollte immer eine gute Zusammenarbeit sein.
Übrigens: Reagiert Ihr Arbeitgeber nicht fristgerecht auf Ihren Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit, gilt das als Zustimmung.
Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit abgelehnt – das können Sie tun
Vorausgeschickt ist die Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit schwierig – wenn auch nicht unmöglich. Das BAG (Bundesarbeitsgericht) verlangt zwingende Hindernisse, die zu einer Ablehnung führen. Existieren dahingehende Gründe nicht, ist auch eine ausführliche Begründung im Ablehnungsschreiben nicht hilfreich für den Arbeitgeber.
Im Falle einer Ablehnung wird die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber meist negativ beeinflusst. Nehmen Sie daher die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht in Anspruch.
Wir beraten Sie, wie Sie strategisch vorgehen können. Unsere Kompetenz liegt sowohl in der Gesprächsführung als auch in gezielter Lösungssuche sowie in Beratung und Unterstützung bei nicht lösbaren Streitfällen.
Perspektivisch werden Sie auch noch nach Ende Ihrer Elternzeit im Unternehmen beschäftigt sein. Es muss daher in erster Linie um einen Austausch auf Augenhöhe gehen, verbunden mit dem Ziel einer guten, andauernden Zusammenarbeit. Ein fachkundiger, neutraler Blick von außen kann in dieser Situation mehr als unterstützend sein.
Möchten Sie Teilzeitarbeit während Ihrer Elternzeit beantragen oder benötigen Sie Unterstützung, weil Ihr Antrag abgelehnt wurde?
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Möglichkeiten – von der Antragstellung bis zur Lösung von Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber.
Sichern Sie sich jetzt rechtliche Unterstützung und gestalten Sie Ihre Elternzeit flexibel und rechtssicher! Vereinbaren Sie kurzfristig einen Termin – telefonisch, per Video oder persönlich in unserer Kanzlei.
Mein Arbeitgeber kann keine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit anbieten
In diesem Fall können Sie eine Vereinbarung finden, nach der Sie während des anvisierten Zeitabschnittes für einen anderen Arbeitgeber tätig werden.
Achtung: Die Aufnahme einer anderen Tätigkeit bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Eine Ablehnung könnte gerechtfertigt sein, wenn es sich bei der Teilzeitarbeit beim anderen Arbeitgeber um eine Konkurrenztätigkeit handeln würde.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Lassen Sie Ihre rechtliche Situation im Zweifelsfall von uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen.
Ein Hinweis am Rande: Nicht wenige Arbeitnehmer nutzen die Dauer der Elternzeit, um eine selbstständige Tätigkeit aufzubauen oder sich so ein zweites Standbein zu schaffen. Sollte Ihr Arbeitgeber keine Beschäftigungsmöglichkeit anbieten können, stellt auch dies eine mögliche Alternative dar.
Was geschieht nach Ende der Elternzeit?
Nach Beendigung der Elternzeit endet im Regelfall auch die Teilzeitbeschäftigung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, greifen dann wieder die vor Beginn der Elternzeit vereinbarten Arbeitsbedingungen für das Arbeitsverhältnis.
Waren Sie also zuvor Vollzeit beschäftigt, sind Sie das nach Abschluss der Elternzeit ebenfalls wieder.
Insbesondere Mütter haben oftmals den Wunsch, nach dem Ende der Elternzeit weiter in Teilzeit beschäftigt zu werden. Besprechen Sie diesen Wunsch rechtzeitig mit Ihrem Arbeitgeber. Seine Zustimmung führt zu einer dauerhaften Vertragsänderung.
Weitere Informationen zu unseren Schwerpunkten im Arbeitsrecht erfahren Sie hier.
Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Elternzeit ermöglicht es Eltern, sich nach der Geburt um ihr Kind zu kümmern, ohne berufliche Verpflichtungen
- Eltern wählen häufig Teilzeitarbeit während der Elternzeit
- ein Antrag auf Teilzeitbeschäftigung kann unter bestimmten Umständen vom Arbeitgeber abgelehnt werden
- Arbeitgeber müssen eine Ablehnung in Textform begründen
- eine fehlende Reaktion des Arbeitgebers gilt als Zustimmung
- bei Ablehnung empfiehlt sich rechtliche Unterstützung, um die eigenen Möglichkeiten auszuloten
- eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Unternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich
- nach der Elternzeit kehren Beschäftigte zu ihren ursprünglichen Arbeitsbedingungen zurück
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Elternzeit kann von Arbeitnehmern genommen werden, deren Kind unter drei Jahren alt ist. Ein Teil der Elternzeit kann auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genutzt werden.
Der Arbeitgeber muss mindestens 15 Mitarbeiter beschäftigen, und der Arbeitnehmer muss mindestens 6 Monate im Unternehmen tätig gewesen sein. Die Teilzeit muss zwischen 15 und 32 Stunden pro Woche liegen.
Ja, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Die Ablehnung muss in Textform und in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung erfolgen.
Falls die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann unterstützen und ggf. rechtliche Schritte einleiten.
Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann hilfreich sein, wenn die Ablehnung Ihres Antrags unklar oder nicht ausreichend begründet ist. Er kann Sie beraten, Ihre Rechte durchsetzen und eine faire Lösung mit dem Arbeitgeber finden.
Bildquellennachweis: Samuel Dostàl / Pexels.com