Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern: Ihre Rechte kennen und durchsetzen

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Das Wichtigste im Überblick

Was versteht man unter Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern?

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Welche Situationen sind erfasst?

Ein Beispiel aus der Praxis

Darf ein Arbeitgeber Arbeitnehmer unterschiedlich bezahlen

Ein weiteres Beispiel aus dem Berufsalltag

Ist Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz strafbar?

Welche Ansprüche haben Sie bei unzulässiger Benachteiligung?

Wie lässt sich eine Ungleichbehandlung beweisen?

Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg: Wie wir Sie unterstützen

Fazit: Das Wichtigste in Kürze

FAQ: Zum Thema Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern

Wann liegt eine unzulässige Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht vor? 

Eine unzulässige Ungleichbehandlung liegt vor, wenn vergleichbare Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt werden – sei es beim Gehalt, bei Vergünstigungen, bei Beförderungen oder anderen Arbeitsbedingungen.

Welche Merkmale schützt das AGG? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität.

Darf mein Arbeitgeber mir weniger zahlen als meinen Kollegen?

Ja, wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt, etwa unterschiedliche Qualifikationen oder Berufserfahrung. Nicht zulässig ist es, Frauen und Männer allein wegen ihres Geschlechts unterschiedlich zu vergüten. Unterschiede im Verhandlungsgeschick rechtfertigen keine geschlechtsspezifischen Vergütungsunterschiede zwischen Frauen und Männern bei vergleichbarer Tätigkeit (BAG Urteil vom 16.02.2023, 8 AZR 450/21)

Welche Frist muss ich bei einer Diskriminierung nach dem AGG beachten? 

Ansprüche nach dem AGG müssen innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis der Benachteiligung schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber geltend gemacht werden. Diese Frist ist zwingend.

Wie beweist man eine Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht?

Sie müssen zunächst Indizien vortragen, die eine Benachteiligung nahelegen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass kein Verstoß vorliegt. Sichern Sie deshalb alle relevanten Unterlagen wie E-Mails, Gesprächsnotizen und Gehaltsabrechnungen.

Was kann ich tun, wenn ich weniger verdiene als vergleichbare Kollegen? 

In Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern können Sie nach dem Entgelttransparenzgesetz Auskunft über das Durchschnittsgehalt vergleichbarer Beschäftigter des anderen Geschlechts verlangen. Darüber hinaus prüfen wir, ob ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt.

Ist Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz strafbar? 

Eine reine Ungleichbehandlung ohne diskriminierenden Hintergrund ist in der Regel nicht strafbar, begründet aber zivilrechtliche Ansprüche. Bei Diskriminierung nach dem AGG drohen dem Arbeitgeber Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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