Verhaltensbedingte Kündigung vermeiden – so verhalten Sie sich richtig

Verhaltensbedingte Kündigung

Das Wichtigste im Überblick

Abgrenzung zu anderen Kündigungsarten

Rechtsgrundlagen der verhaltensbedingten Kündigung

Typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit

Prävention von Kündigungen durch aktives Handeln

Der richtige Umgang mit Abmahnungen

Rechtliche Möglichkeiten nach einer Kündigung

Verdachtskündigung Tatkündigung

Fazit: Das Wichtigste in Kürze

 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung gerechtfertigt?

Eine Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen ist nur dann rechtmäßig, wenn das schuldhafte Fehlverhalten des Arbeitnehmers die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. In der Regel muss das Fehlverhalten bereits abgemahnt worden sein. Zudem müsste auch eine Interessenabwägung zwischen dem Beendigungsinteresse des Arbeitgebers und dem Bestandsinteresse des Arbeitnehmers zu Lasten des Arbeitnehmers gehen.

Was sind typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung?

Typische Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sind oft:

– Unpünktlichkeit
– Schlechte Arbeitsleistung
– Unangemessenes Verhalten gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten
– Nichteinhaltung von Unternehmensrichtlinien

Wie kann eine verhaltensbedingte Kündigung vermieden werden?

Um eine verhaltensbedingte Kündigung zu vermeiden, sollten Arbeitnehmer proaktiv handeln. Oft empfiehlt sich der Versuch, Missverständnisse mit Vorgesetzten im Rahmen eines konstruktiven Gesprächs zu klären. Auch eine Selbstreflexion zu eigenen Verhaltensweisen kann Konflikten vorbeugen. Abmahnungen sollten geprüft werden. Gegebenenfalls sollte eine Gegendarstellung erstellt werden. Erneutes Fehlverhalten sollte vermieden werden.

Wie schnell sollte ich auf eine Abmahnung reagieren?

Unmittelbar. Eine schnelle, sachliche Reaktion zeigt Bereitschaft zur Verbesserung und kann verhindern, dass die Situation eskaliert. Eine schriftliche Gegendarstellung ist oft sinnvoll.

Kann ich mich auf den Betriebsrat oder eine Personalvertretung verlassen?

Ja. Der Betriebsrat kann vermitteln, Unterstützung bieten und prüfen, ob die Kündigung oder Abmahnung rechtmäßig ist. Er sollte frühzeitig einbezogen werden.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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