Wettbewerbsverbot nach Kündigung – Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

Wettbewerbsverbot nach Kündigung

Das Wichtigste im Überblick

Warum Wettbewerbsverbote so wichtig sind

Was genau ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot?

Beispiel aus der Praxis:

Voraussetzungen für ein wirksames Wettbewerbsverbot

Karenzentschädigung – Pflicht und Berechnungsgrundlage

Wettbewerbsverbot im Aufhebungsvertrag

Ein Beispiel:

Aufhebungsvertrag erhalten

Verzicht oder Befreiung vom Wettbewerbsverbot

Typische Probleme in der Praxis:

Arbeitsvertrag prüfen lassen

Wann rechtliche Beratung sinnvoll ist

Fazit – das Wichtigste in Kürze

 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist ein Wettbewerbsverbot ungültig?

Wenn keine Karenzentschädigung vereinbart wurde, die Dauer zu lang ist oder das Verbot den Arbeitnehmer unzumutbar einschränkt.

Wie hoch ist die Karenzentschädigung bei einem Wettbewerbsverbot?

Mindestens 50 % der zuletzt bezogenen Gesamtvergütung, einschließlich variabler Bestandteile.

Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot dauern?

Maximal zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Kann ein Arbeitgeber auf das Wettbewerbsverbot verzichten?

Ja, durch schriftliche Erklärung. Die Zahlungspflicht bleibt aber noch für ein Jahr bestehen.

Ist ein Wettbewerbsverbot im Aufhebungsvertrag möglich?

Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine angemessene Entschädigung vereinbart wird.

Wie kann man von einem Wettbewerbsverbot befreit werden?

Durch schriftlichen Verzicht des Arbeitgebers oder wenn die Klausel unwirksam ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Wettbewerbsverbot rechtsgültig ist?

Schriftform, Karenzentschädigung, angemessene Dauer, berechtigtes Interesse und keine übermäßige Einschränkung.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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