Ab wie vielen Abmahnungen droht bei der Arbeit die Kündigung?

Feb. 10, 2025 | Arbeitsrecht

Erfahren Sie, was bei Abmahnungen rechtlich zu beachten ist und wann eine Kündigung droht

Die Anzahl erforderlicher Abmahnungen vor einer verhaltensbedingten Kündigung richtet sich nach Art und Schwere der Pflichtverletzung. Bei leichten Verstößen wie gelegentlichen Verspätungen sind meist 2-3 einschlägige Abmahnungen nötig. Schwerwiegende Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder Betrug können dagegen bereits nach einer Abmahnung eine Kündigung rechtfertigen. In Extremfällen ist sogar eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich. Entscheidend ist die Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten wir Sie gerne genauer.

Die Frage nach der Anzahl an Abmahnungen beschäftigt viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Antwort mag überraschen: Es gibt keine feste Zahl. Bei kleineren Verfehlungen wie Unpünktlichkeit sind mehrere Abmahnungen üblich, bevor eine Kündigung gerechtfertigt ist. Für Arbeitgeber ist daher wichtig: Jeder Fall muss individuell bewertet werden. Für Arbeitnehmer gilt: Bereits die erste Abmahnung ernst nehmen.

 

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Das Wichtigste im Überblick

  • Eine verhaltensbedingte Kündigung erfordert in der Regel mindestens eine vorherige wirksame Abmahnung – die genaue Anzahl hängt vom Einzelfall und der Schwere des Fehlverhaltens ab
  • Für eine rechtswirksame Abmahnung müssen strikte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllt sein, deren Nichteinhaltung die Abmahnung unwirksam macht
  • Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich bei Abmahnungen frühzeitig rechtlich beraten lassen, um kostspielige Fehler zu vermeiden und ihre Rechte optimal zu wahren

Die Bedeutung der Abmahnung im Arbeitsrecht

Die Abmahnung ist ein zentrales Instrument im deutschen Arbeitsrecht. Sie dient als Warnung an den Arbeitnehmer und ist in den meisten Fällen eine zwingende Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Doch wie viele Abmahnungen sind notwendig, bevor eine Kündigung rechtlich zulässig ist? Diese Frage beschäftigt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer regelmäßig.

Grundlagen der Abmahnung

Eine Abmahnung ist die förmliche Beanstandung eines konkreten Fehlverhaltens verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten künftig zu unterlassen. Sie hat eine Warn- und Dokumentationsfunktion. Anders als die weniger förmliche Ermahnung ist sie Voraussetzung für arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Formelle Anforderungen an eine wirksame Abmahnung

Eine rechtswirksame Abmahnung muss:

  • Das konkrete Fehlverhalten präzise beschreiben
  • Den Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten deutlich machen
  • Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen für den Wiederholungsfall enthalten
  • Dem Arbeitnehmer nachweisbar zugehen

Die notwendige Anzahl von Abmahnungen

Die häufig gestellte Frage nach der erforderlichen Anzahl von Abmahnungen lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Schwere des Verstoßes und die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat hierzu folgende Grundsätze entwickelt:

  • Bei leichten Verstößen sind in der Regel mehrere (2-3) einschlägige Abmahnungen erforderlich
  • Bei schweren Pflichtverletzungen kann bereits nach einer Abmahnung gekündigt werden
  • Bei schwersten Verstößen ist unter Umständen keine vorherige Abmahnung erforderlich

Handlungsoptionen für Arbeitnehmer

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Als Arbeitnehmer haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zu wehren.

Prüfung der Abmahnung

  • Formelle Wirksamkeit
  • Inhaltliche Berechtigung
  • Einhaltung von Fristen

Gegenwehr bei unberechtigter Abmahnung

Mit einer hohen Erfolgsquote bei der Anfechtung unberechtigter Abmahnungen stehen wir Ihnen zur Seite

 

Häufig gestellte Fragen

Wie lange bleibt eine Abmahnung in der Personalakte?

Eine Abmahnung muss auf Verlangen nach 2-3 Jahren aus der Personalakte entfernt werden, wenn sich das gerügte Verhalten nicht wiederholt hat und ein berechtigtes Interesse des Arbeitnehmers hieran besteht.

Kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?

Ja, Sie können eine Gegendarstellung einreichen und die Entfernung aus der Personalakte verlangen. Bei unberechtigten Abmahnungen ist auch eine Klage möglich.

Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?

Aus Beweisgründen ist die Schriftform dringend zu empfehlen, auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Verjährt eine Abmahnung?

Die Abmahnung selbst verjährt nicht, kann aber nach 2-3 Jahren ihre kündigungsrechtliche Wirkung verlieren.

Kann ohne Abmahnung gekündigt werden?

Die Abmahnung selbst verjährt nicht, kann aber nIn Ausnahmefällen bei besonders schweren Pflichtverletzungen ist eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung möglich.ch 2-3 Jahren ihre kündigungsrechtliche Wirkung verlieren.

Muss der Arbeitgeber eine Frist in der Abmahnung setzen?

Nein, eine konkrete Frist ist nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer muss aber die Möglichkeit haben, sein Verhalten zu ändern.

Was passiert bei einer unwirksamen Abmahnung?

Eine unwirksame Abmahnung entfaltet keine Warnfunktion und kann nicht als Grundlage für eine spätere Kündigung dienen. Sie muss auf Verlangen aus der Personalakte entfernt werden.

Kann eine Abmahnung zurückgenommen werden?

Ja, der Arbeitgeber kann eine Abmahnung zurücknehmen. Dies sollte schriftlich erfolgen und die Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden.

Wie konkret muss das Fehlverhalten in der Abmahnung beschrieben werden?

Das Fehlverhalten muss so präzise beschrieben werden, dass der Arbeitnehmer genau weiß, was ihm vorgeworfen wird. Datum, Uhrzeit und konkrete Situation sollten genannt werden.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie kompetent und lösungsorientiert. Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung und Erstellung von Abmahnungen
  • Entwicklung individueller Strategien
  • Vertretung vor Arbeitsgerichten
  • Verhandlung mit der Gegenseite
  • Begleitung bis zum erfolgreichen Abschluss

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