Wann ist die Befristung eines Arbeitsvertrags zulässig und welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie kompetent bei allen Fragen rund um das Thema Befristung von Arbeitsverträgen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 040 468 99 70 90 oder per E-Mail an: info@dw-arbeitsrecht.de
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für viele Arbeitnehmer der erste Schritt in ein neues Unternehmen. Gleichzeitig bringt eine Befristung oft Unsicherheit mit sich. Viele Beschäftigte fragen sich, ob der Arbeitgeber den Vertrag beliebig befristen darf, wie oft eine Verlängerung möglich ist oder ob irgendwann ein Anspruch auf eine unbefristete Stelle besteht.
Für befristete Arbeitsverträge gelten strenge gesetzliche Vorgaben. Arbeitgeber müssen zahlreiche Voraussetzungen beachten. Bereits kleine Fehler können dazu führen, dass die Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis als unbefristet fortbesteht. Wenn Sie unsicher sind, ob die Befristung in Ihrem Vertrag wirksam ist, können Sie Ihren Arbeitsvertrag prüfen lassen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben, welche Risiken eine Befristung mit sich bringt und wann eine Entfristung möglich ist.
Das wichtigste im Überblick
- Wann ist eine Befristung zulässig?
- Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Befristung mit und ohne Sachgrund?
- Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
- Wann ist eine Befristung unwirksam?
- Wie funktioniert eine Entfristungsklage?
- Welche Frist müssen Arbeitnehmer beachten?
- Welche Rechte haben befristet beschäftigte Arbeitnehmer?
- Wie unterstützen wir Sie bei einer Entfristung?
- Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- FAQ zum Thema Befristung von Arbeitsverträgen
Wann ist eine Befristung überhaupt zulässig?
Nicht jeder Arbeitsvertrag muss unbefristet abgeschlossen werden. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz erlaubt es Arbeitgebern, Arbeitsverträge unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich zu befristen. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer sachgrundlosen Befristung. Ein Sachgrund kann beispielsweise vorliegen, wenn ein anderer Mitarbeiter während der Elternzeit vertreten werden muss, ein Unternehmen einen vorübergehenden Personalbedarf hat oder ein Arbeitnehmer zunächst zur Erprobung eingestellt wird.
Daneben gibt es die sachgrundlose Befristung. Sie ist allerdings nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Gerade hier passieren in der Praxis immer wieder Fehler, die dazu führen können, dass die Befristung unwirksam ist.
Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Befristung mit und ohne Sachgrund?
Für Arbeitnehmer ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Liegt ein Sachgrund vor, kann ein Arbeitsvertrag grundsätzlich auch über mehrere Jahre befristet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Sachgrund tatsächlich besteht und die Befristung rechtfertigt. Anders sieht es bei einer sachgrundlosen Befristung aus. Diese darf grundsätzlich höchstens zwei Jahre dauern. Innerhalb dieser Zeit sind maximal drei Verlängerungen zulässig.
Grundsätzlich ist eine sachgrundlose Befristung ausgeschlossen, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Die Rechtsprechung lässt allerdings in eng begrenzten Ausnahmefällen eine erneute sachgrundlose Befristung zu. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
Viele Arbeitnehmer erleben, dass ihr befristeter Arbeitsvertrag immer wieder verlängert wird. Häufig entsteht dadurch der Eindruck, der Arbeitgeber könne die Befristung beliebig fortsetzen. Das ist jedoch nicht der Fall. Bei einer sachgrundlosen Befristung darf der Vertrag grundsätzlich höchstens dreimal verlängert werden. Gleichzeitig darf die gesamte Vertragsdauer zwei Jahre nicht überschreiten.
Ebenso wichtig ist, dass die Verlängerung rechtzeitig erfolgt. Sie muss vor Ablauf des bisherigen Vertrages vereinbart werden. Außerdem dürfen im Rahmen einer bloßen Verlängerung grundsätzlich keine Arbeitsbedingungen geändert werden. Wird beispielsweise gleichzeitig das Gehalt erhöht, die Arbeitszeit angepasst oder eine andere Tätigkeit vereinbart, kann dies dazu führen, dass rechtlich keine Verlängerung mehr vorliegt. Die Befristung kann dann unwirksam sein.
Bei einer Befristung mit Sachgrund gelten diese starren Grenzen zwar nicht. Dennoch prüfen die Gerichte, ob Arbeitnehmer durch eine Vielzahl aufeinanderfolgender Befristungen unangemessen benachteiligt werden.
Wann ist eine Befristung unwirksam?
Nicht jede Befristung hält einer rechtlichen Überprüfung stand. In unserer Beratung zeigt sich immer wieder, dass Arbeitgeber formale Fehler machen oder gesetzliche Vorgaben nicht vollständig beachten.
Eine Befristung kann unter anderem unwirksam sein, wenn
- die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten wurde,
- eine Verlängerung fehlerhaft erfolgt ist,
- kein wirksamer Sachgrund vorliegt,
- die zulässige Höchstdauer überschritten wurde,
- eine sachgrundlose Befristung trotz unzulässiger Vorbeschäftigung vereinbart wurde oder
- über viele Jahre immer neue Befristungen aneinandergereiht wurden, obwohl hierfür kein nachvollziehbarer Grund bestand.
Ist die Befristung unwirksam, endet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem vereinbarten Datum. In vielen Fällen gilt der Arbeitsvertrag dann als unbefristet.
Beispiel aus der Praxis
Eine Arbeitnehmerin erhielt zunächst einen auf ein Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Anschließend wurde dieser mehrfach verlängert. Im Laufe der Zeit änderten sich jedoch nicht nur die Laufzeit des Vertrags, sondern auch einzelne Arbeitsbedingungen wie die Arbeitszeit und die Vergütung.
Kurz vor Ablauf der letzten Befristung ließ sie ihren Arbeitsvertrag rechtlich prüfen. Dabei stellte sich heraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine wirksame Verlängerung nicht eingehalten worden waren.
Im Rahmen einer Entfristungsklage stellte das Arbeitsgericht fest, dass die Befristung unwirksam war. Das Arbeitsverhältnis bestand daher unbefristet fort. Das Beispiel zeigt, dass sich eine rechtliche Prüfung lohnen kann. Nicht jede Befristung hält den gesetzlichen Anforderungen stand.

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Wie funktioniert eine Entfristungsklage?
Wer sich gegen eine Befristung wehren möchte, muss aktiv werden. Die Wirksamkeit einer Befristung wird nicht automatisch vom Gericht überprüft. Mit einer Entfristungsklage beantragen Arbeitnehmer die gerichtliche Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung beendet wurde, sondern unbefristet fortbesteht.
Ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg hat, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Deshalb empfiehlt es sich, die Vertragsunterlagen möglichst frühzeitig prüfen zu lassen.ere wenn der Arbeitgeber Zeiten abzeichnet, die Position des Arbeitnehmers erheblich stärken.
Welche Frist müssen Arbeitnehmer beachten?
Bei einer Entfristung gilt eine besonders kurze Frist. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung grundsätzlich als wirksam. Selbst wenn der Arbeitgeber Fehler gemacht hat, lassen sich die Ansprüche anschließend häufig nicht mehr durchsetzen. Deshalb sollte eine rechtliche Prüfung möglichst schon vor dem Vertragsende erfolgen.
Welche Rechte haben befristet beschäftigte Arbeitnehmer?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass sie wegen ihres befristeten Arbeitsvertrages weniger Rechte haben als unbefristet beschäftigte Kollegen. Das ist grundsätzlich nicht richtig. Auch befristet Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschutz, Elternzeit und die übrigen gesetzlichen Arbeitnehmerrechte.
Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer allein wegen der Befristung grundsätzlich nicht schlechter behandeln als vergleichbare unbefristet beschäftigte Kollegen.

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Wie unterstützen wir Sie bei einer Entfristung?
Ob eine Befristung wirksam ist, lässt sich häufig erst nach einer sorgfältigen Prüfung beurteilen. Viele Fehler fallen auf den ersten Blick gar nicht auf.
Wir prüfen Ihren Arbeitsvertrag sowie sämtliche Verlängerungen und bewerten Ihre Erfolgsaussichten. Anschließend besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind und welche Möglichkeiten bestehen, eine unbefristete Beschäftigung durchzusetzen.
Unsere Unterstützung umfasst insbesondere
- die rechtliche Prüfung Ihres Arbeitsvertrages,
- die Bewertung sämtlicher Verlängerungen,
- die Einschätzung der Erfolgsaussichten,
- die außergerichtliche Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber und
- die Durchführung einer Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht.
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Überprüfung befristeter Arbeitsverträge und vertreten Arbeitnehmer sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Lassen Sie Ihre Befristung prüfen
Ob eine Befristung wirksam ist, lässt sich oft erst nach einer rechtlichen Prüfung beurteilen. Die Fachanwälte von DOHM | WIEPRECHT prüfen Ihren Arbeitsvertrag und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Vereinbaren Sie jetzt einen kurzfristigen Beratungstermin, telefonisch, per Videocall oder persönlich in unserer Kanzlei in Hamburg.
Fazit: Das Wichtigste in Kürze
- Eine Befristung ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.
- Das Gesetz unterscheidet zwischen einer Befristung mit Sachgrund und einer sachgrundlosen Befristung.
- Sachgrundlose Befristungen sind grundsätzlich auf zwei Jahre begrenzt.
- Fehler bei Vertragsverlängerungen führen häufig zur Unwirksamkeit der Befristung.
- Ist die Befristung unwirksam, gilt das Arbeitsverhältnis regelmäßig als unbefristet.
- Eine Entfristungsklage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende erhoben werden.
- Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann entscheidend sein, um Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen.
FAQ zum Thema Befristung von Arbeitsverträgen
Eine Befristung ist unter anderem dann unwirksam, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden, etwa wegen einer fehlerhaften Verlängerung, fehlender Schriftform oder einer unzulässigen sachgrundlosen Befristung.
Grundsätzlich höchstens zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums sind regelmäßig bis zu drei Verlängerungen möglich.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht eingehen.
Nein. Für sachgrundlose Befristungen gelten klare gesetzliche Grenzen. Auch bei Befristungen mit Sachgrund sind sogenannte Kettenbefristungen nicht unbegrenzt zulässig.
Ja. Grundsätzlich stehen Ihnen dieselben gesetzlichen Rechte zu, beispielsweise Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Mutterschutz und Elternzeit.
Idealerweise bereits vor dem Ende Ihres befristeten Arbeitsvertrages. So kann rechtzeitig geprüft werden, ob die Befristung wirksam ist und ob eine Entfristungsklage Erfolg verspricht.
Ja. Ist die Befristung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bildquellennachweis: KI – Generiert / Chatgpt.com
Über die Autoren:
Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht
Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

Sebastian T. Dohm
Rechtsanwalt Hamburg
Fachanwalt Für Arbeitsrecht Hamburg

Jan-Benedikt Wieprecht
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