Befristung von Arbeitsverträgen: Rechte, Risiken und Entfristung

Frau unterschreibt Arbeitsvertrag mit Stundenglas

Das wichtigste im Überblick

Wann ist eine Befristung überhaupt zulässig?

Welche Unterschiede gibt es zwischen einer Befristung mit und ohne Sachgrund?

Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Wann ist eine Befristung unwirksam?

Beispiel aus der Praxis

Wie funktioniert eine Entfristungsklage?

Welche Frist müssen Arbeitnehmer beachten?

Welche Rechte haben befristet beschäftigte Arbeitnehmer?

Wie unterstützen wir Sie bei einer Entfristung?

Fazit: Das Wichtigste in Kürze

FAQ zum Thema Befristung von Arbeitsverträgen

Wann ist eine Befristung unwirksam?

Eine Befristung ist unter anderem dann unwirksam, wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten wurden, etwa wegen einer fehlerhaften Verlängerung, fehlender Schriftform oder einer unzulässigen sachgrundlosen Befristung.

Wie lange darf ein Arbeitsvertrag ohne Sachgrund befristet werden?

Grundsätzlich höchstens zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums sind regelmäßig bis zu drei Verlängerungen möglich.

Bis wann muss ich eine Entfristungsklage einreichen?

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages beim Arbeitsgericht eingehen.

Kann mein Arbeitgeber meinen Vertrag beliebig oft verlängern?

Nein. Für sachgrundlose Befristungen gelten klare gesetzliche Grenzen. Auch bei Befristungen mit Sachgrund sind sogenannte Kettenbefristungen nicht unbegrenzt zulässig.

Haben befristet beschäftigte Arbeitnehmer dieselben Rechte wie unbefristet beschäftigte Kollegen?

Ja. Grundsätzlich stehen Ihnen dieselben gesetzlichen Rechte zu, beispielsweise Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Mutterschutz und Elternzeit.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten?

Idealerweise bereits vor dem Ende Ihres befristeten Arbeitsvertrages. So kann rechtzeitig geprüft werden, ob die Befristung wirksam ist und ob eine Entfristungsklage Erfolg verspricht.

Endet ein befristeter Arbeitsvertrag automatisch?

Ja. Ist die Befristung wirksam, endet das Arbeitsverhältnis grundsätzlich automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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