Beschäftigungsmöglichkeiten von Rentnern in Deutschland: Aktuelle Rechtslage und politische Entwicklungen

Beschäftigung von Rentnern

Das Wichtigste im Überblick

Die Aktivrente: Steuerliche Entlastung ab 2026

Aktuelle Hinzuverdienstmöglichkeiten für Rentner

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten

Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen für Rentner

Kündigung erhalten was tun

Beendigung und Befristung von Arbeitsverhältnissen von Rentnern

Bedeutung für den Arbeitsmarkt

Besonders vom Fachkräftemangel betroffene Branchen

Kritische Stimmen zur Aktivrente

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

Fazit und Ausblick

 Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann die Aktivrente ab 2026 nutzen?

Die Aktivrente richtet sich ausschließlich an Arbeitnehmer, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Selbstständige, Beamte und Minijobber sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.​

Welche Beträge dürfen Rentner steuerfrei hinzuverdienen?

Ab dem 1. Januar 2026 können Rentner bis zu 2.000 Euro pro Monat (24.000 Euro pro Jahr) steuerfrei durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hinzuverdienen. Darüber hinausgehende Einkommen werden regulär besteuert.​

Müssen „Aktivrentner“ weiterhin Sozialabgaben leisten?

Ja, auch mit der Aktivrente sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin zu zahlen. Die Steuerbefreiung bezieht sich nur auf die Einkommensteuer; sozialversicherungsrechtliche Pflichten bleiben bestehen.​

Dürfen Rentner nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze befristet weiterarbeiten?

Ja. Mit der geplanten Aufhebung des Anschlussverbots ab 2026 wird es möglich, dass Rentner nach Erreichen der Regelaltersgrenze befristet ohne sachlichen Grund beim bisherigen Arbeitgeber weiterarbeiten können. Diese Änderung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 TzBfG) erleichtert die Weiterbeschäftigung erfahrener Fachkräfte erheblich.

Welche Vorteile hat die Beschäftigung von Rentnern für Arbeitgeber?

Arbeitgeber profitieren von der Erfahrung, Zuverlässigkeit und Flexibilität älterer Arbeitnehmer. Durch steuerliche Entlastungen und den Wegfall mancher Sozialabgaben ist die Beschäftigung von Rentnern oft auch wirtschaftlich attraktiv. Zudem helfen sie, Fachkräftemangel in Schlüsselbranchen wie Pflege, Handwerk und Technik abzufedern.

Welche rechtlichen Besonderheiten gelten für Minijobs von Rentnern?

Rentner, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, sind in Minijobs rentenversicherungsfrei. Arbeitgeber zahlen nur den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung (15 %) und zur Krankenversicherung (13 %). Der monatliche Verdienst darf 556 Euro (Stand 2025) nicht überschreiten. Eine freiwillige Aufstockung der Rentenbeiträge ist möglich, aber nicht verpflichtend.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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