Von Kündigungsfristen über Abfindungen bis zur Kündigungsschutzklage
Erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechte jetzt optimal wahren können. Die ersten Stunden und Tage nach Erhalt einer Kündigung sind entscheidend. Auch wenn die Situation emotional sehr belastend ist, sollten Sie jetzt strategisch handeln. Prüfen Sie zunächst die Form der Kündigung – sie muss schriftlich erfolgen, E-Mails oder mündliche Kündigungen sind unwirksam. Notieren Sie sich das genaue Datum des Kündigungserhalts, da die wichtige Drei-Wochen-Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage ab diesem Zeitpunkt läuft. Lassen Sie sich nicht zu einer sofortigen Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag drängen. Sie sollten die Dokumente in Ruhe prüfen oder anwaltlich prüfen lassen. Melden Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend – dies ist wichtig, um später keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu haben.
Eine Kündigung ist kein Schicksal, das Sie einfach hinnehmen müssen. Das deutsche Arbeitsrecht bietet verschiedene Schutzmechanismen und Handlungsoptionen. Wir als Fachanwalt für Arbeitsrecht können prüfen, ob die Kündigung formell korrekt ist und ob triftige Gründe vorliegen. Oft ergeben sich Ansatzpunkte für Verhandlungen: Ist die Sozialauswahl korrekt erfolgt? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt? Gab es vorher eine Abmahnung? Basierend auf dieser Analyse lässt sich eine individuelle Strategie entwickeln – von der Kündigungsschutzklage bis zur Verhandlung einer Abfindung. Die Erfahrung zeigt: Wer professionelle Unterstützung sucht und seine Rechte kennt, kann oft deutlich bessere Konditionen erzielen als bei einer vorschnellen Annahme der Kündigung.
Das Wichtigste im Überblick
- Eine Kündigung stellt Sie vor große Herausforderungen – rechtlich und emotional. Mit fachkundiger Unterstützung können Sie Ihre Interessen jedoch effektiv wahren und in vielen Fällen eine Abfindung erzielen.
- Schnelles Handeln ist entscheidend: Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Nutzen Sie unsere Ersteinschätzung, um Ihre Optionen kennenzulernen.
- In einer Vielzahl der Fälle erreichen wir für unsere Mandanten hohe Abfindungszahlungen.
Die erste Reaktion: Ruhe bewahren und professionell handeln
Eine Kündigung trifft die meisten Menschen völlig unerwartet. Plötzlich steht die berufliche Existenz auf dem Spiel, Zukunftsängste und finanzielle Sorgen machen sich breit. In dieser emotional aufwühlenden Situation ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen.
Als erfahrene Fachanwälte für Arbeitsrecht begleiten wir Sie durch diese herausfordernde Phase. Wir wissen: Mit der richtigen Strategie lässt sich aus einer vermeintlichen Niederlage oft eine positive Wendung entwickeln.
Ihre Rechte kennen und wahren
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Arbeitnehmern umfangreichen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Ob eine Kündigung wirksam ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Wurde die korrekte Form eingehalten?
- Wurden alle Fristen beachtet?
- Liegt ein rechtlich tragfähiger Kündigungsgrund vor?
- War der Betriebsrat ordnungsgemäß beteiligt?
Unsere Experten prüfen diese und weitere Aspekte sorgfältig und entwickeln auf dieser Basis Ihre individuelle Handlungsstrategie.
Schnell handeln: Die 3-Wochen-Frist ist entscheidend
Ein zentraler Punkt, den Sie unbedingt beachten müssen: Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens Kündigungsschutzklage einreichen. Diese Frist ist absolut bindend – wird sie versäumt, gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam.
Ihr Weg zu einer optimalen Lösung
1. Ersteinschätzung
Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Situation und geben eine erste Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten.
2. Persönliches Strategiegespräch
Im ausführlichen Erstgespräch analysieren wir Ihren Fall im Detail und entwickeln gemeinsam die beste Vorgehensweise.
3. Maßgeschneiderte Vertretung
Je nach Situation verfolgen wir verschiedene Strategien:
- Verhandlung eines Abwicklungsvertrags mit Abfindung
- Einreichung einer Kündigungsschutzklage
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch kann eine Abfindung ausfallen?
Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten?
Kann ich parallel Arbeitslosengeld beantragen?
Sie sollten sich in jedem Fall unverzüglich arbeitslos melden. Die Agentur für Arbeit erwartet dies innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung, wenn das Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten endet.
Was passiert mit meinem Resturlaub bei einer Kündigung?
Kann ich während der Kündigungsfrist einen neuen Job annehmen?
Nein, Sie können während der Kündigungsfrist nicht ohne Weiteres eine neue Stelle antreten, da Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses an Ihre vertraglichen Pflichten gebunden sind. Oft lässt sich jedoch bei Bedarf eine vorzeitige Auflösung des Vertrags vereinbaren.
Was bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung genau?
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitsplatz aufgrund von unternehmerischen Entscheidungen (z.B. Umstrukturierung, wirtschaftliche Schwierigkeiten) wegfällt. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen besteht und die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde.
Wie wirkt sich eine Kündigung auf meine Krankenversicherung aus?
Darf mir während der Krankschreibung gekündigt werden?
Was bedeutet die "Sozialauswahl" bei einer betriebsbedingten Kündigung?
Kann ich eine einmal unterschriebene Aufhebungsvereinbarung widerrufen?
Weiterführende Informationen
- Lohnforderung
- Was ist eine Sperrzeit?
- Was ist eine Abfindung?
- Mobbing
- Die rechtliche Grundlage: Wann haben Sie Anspruch auf einen Bonus?
- Kündigungsschutz Schwerbehinderung
Ihr nächster Schritt
Lassen Sie sich von der Kündigung nicht entmutigen. Mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung können Sie Ihre Interessen effektiv wahren und oft eine deutlich bessere Position erreichen.