Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Arbeitsrecht: Was ist zu beachten?

Betriebliches Eingliederungsmanagement

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Der Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Keine Pflicht zur Diagnose – Mitgestaltung im BEM

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Fazit

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist das BEM-Verfahren?

Das BEM-Verfahren dient dazu, die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers zu überwinden und zukünftigen Arbeitsunfähigkeiten vorzubeugen. In diesem Verfahren sollen mögliche betriebliche Hilfestellungen erörtert werden, mit welchen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Kann die Teilnahme am BEM abgelehnt werden?

Ja, die Teilnahme am BEM ist freiwillig und vom Einverständnis des Arbeitnehmers abhängig. Die Teilnahme kann zudem jederzeit abgebrochen werden. Aus der Ablehnung des BEM darf der Arbeitgeber keine unmittelbaren negativen Konsequenzen, wie z.B. eine Kündigung, ziehen. Allerdings kann ein abgelehntes BEM im Fall einer nachfolgenden krankheitsbedingten Kündigung mittelbar negative Konsequenzen nach sich ziehen. Der Arbeitgeber könnte sich in einem Gerichtsprozess darauf berufen, dass der Arbeitnehmer betriebliche Hilfestellungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit abgelehnt hat.

Muss die Diagnose im BEM-Verfahren mitgeteilt werden?

Nein, die Diagnose muss im BEM-Verfahren nicht mitgeteilt werden. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, Gesundheitsdaten offenzulegen. Um das BEM effektiv durchführen zu können, ist es jedoch sinnvoll mitzuteilen, mit welchen Hilfestellungen die gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz reduziert werden könnten.

BEM-Gespräch: Kann der Arbeitnehmer eine Vertrauensperson mitbringen?


Ja, der Arbeitnehmer kann eine Vertrauensperson seiner Wahl zu dem BEM-Gespräch mitnehmen. Hierbei kann es sich um andere Mitarbeiter oder den Betriebsrat aus dem Betrieb oder andere Personen von außerhalb handeln.
 

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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