Kündigungsfrist Teilzeit: Welche Fristen gelten für Arbeitnehmer?

Frau steht mit gepackter Kiste vor einem Mann mit Brille am Laptop

Das wichtigste im Überblick

Gilt bei Teilzeit eine andere Kündigungsfrist?

Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt bei Teilzeit?

Können Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag andere Fristen vorsehen?

Welche Kündigungsfrist gilt bei einem befristeten Teilzeitvertrag?

Welche Besonderheiten gelten während der Probezeit?

Darf der Arbeitgeber wegen einer Teilzeitbeschäftigung kündigen?

Kündigungsschutz für Teilzeitbeschäftigte

Kündigung erhalten – was tun? Ihre Rechte jetzt kennen

Was sollten Sie nach Erhalt einer Kündigung tun?

Außerordentliche Kündigung bei Teilzeit

Kiste mit gepackten Büroutensilien steht auf dem Schreibtisch

Praxisbeispiel

Wie wir Sie unterstützen

FAZIT: DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

FAQ zum Thema Kündigung in Teilzeit

Gilt für Teilzeit eine andere Kündigungsfrist als für Vollzeit?

Nein. Für Teilzeitbeschäftigte gelten grundsätzlich dieselben gesetzlichen Kündigungsfristen wie für Arbeitnehmer in Vollzeit.

Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt bei Teilzeit?

Für Arbeitnehmer beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.

Kann mein Arbeitgeber mir wegen meiner Teilzeit kündigen?

Nein. Eine Kündigung allein wegen Ihrer Teilzeittätigkeit ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz unzulässig.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz findet in der Regel Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder Messenger genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

Erfahrungen & Bewertungen zu DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte PartGmbB Kontakt Call Now Button