Kündigung erhalten – was tun? Ihre Rechte Schritt für Schritt

Kündigung erhalten – was tun? Ihre Rechte jetzt kennen

Das Wichtigste im Überblick

Die erste Reaktion: Ruhe bewahren und strategisch handeln

Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Kündigung – die ersten 72 Stunden

Warum die Drei-Wochen-Frist alles entscheidet

Welche Arten von Kündigungen gibt es?

Ordentliche Kündigung

Außerordentliche (fristlose) Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Verhaltensbedingte Kündigung

Personenbedingte Kündigung

Wann kann eine Kündigung unwirksam sein?

Typische Fehler, die Arbeitnehmer nach einer Kündigung machen

Arbeitslos melden: Fristen, Agentur für Arbeit und Arbeitslosengeld I

Arbeitssuchend melden

Arbeitslos melden

Arbeitslosengeld I – was Sie wissen müssen

Drei Monate Vorlaufzeit nutzen

Resturlaub Kündigung

Die Kündigungsschutzklage einfach erklärt

Welche Unterlagen sollten Sie sichern?

Wie wir Sie unterstützen

Fazit

FAQ

Was soll ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?

Notieren Sie zunächst das genaue Datum des Zugangs. Lassen Sie keine Dokumente ungeprüft unterschreiben. Melden Sie sich binnen drei Tagen arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit. Lassen Sie die Kündigung so schnell wie möglich durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen – die Drei-Wochen-Frist für eine Klage läuft unmittelbar nach dem Zugang der Kündigung.

Was bedeutet die Drei-Wochen-Frist?

Ab dem Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – auch wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Eine Kündigung kann aus verschiedenen Gründen unwirksam sein: fehlende Schriftform, keine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung, kein ausreichender Kündigungsgrund, fehlerhafte Sozialauswahl oder Verstoß gegen Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangeren oder Schwerbehinderten).

Was passiert, wenn ich die Versetzung verweigere?

Bei einer wirksamen Versetzung drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung. Bei unwirksamen Maßnahmen hingegen nicht.

Was ist der Unterschied zwischen betriebsbedingter und verhaltensbedingter Kündigung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung fällt der Arbeitsplatz aufgrund unternehmerischer Entscheidungen weg. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt hingegen eine schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus – in der Regel nach vorheriger Abmahnung.

Bekomme ich Arbeitslosengeld I trotz Kündigung?

Ja, grundsätzlich haben Sie nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sofern Sie die Anwartschaftszeit erfüllen. Kündigen Sie selbst oder stimmen einem Aufhebungsvertrag zu, droht eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit, um zu kündigen?

Nicht der Arbeitgeber ist an eine Frist für den Ausspruch einer Kündigung gebunden, sondern er muss die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen einhalten. Nach § 622 BGB beginnt die Mindestkündigungsfrist bei einem Monat und steigt mit zunehmender Betriebszugehörigkeit an.

Kann ich während der Kündigungsfrist noch Urlaub nehmen?

Grundsätzlich ja, sofern keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Nicht genommener Urlaub ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abzugelten. Lassen Sie sich beraten, ob Ihnen noch Resturlaub oder eine Urlaubsabgeltung zusteht.

Muss ich während der Kündigungsfrist noch arbeiten?

In der Regel ja. Es sei denn, der Arbeitgeber stellt Sie frei – was schriftlich festgehalten sein sollte. Eine einseitige Freistellung durch Sie selbst wäre eine Pflichtverletzung.

Was ist eine Sozialauswahl?

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Mitarbeitern eine Sozialauswahl treffen: Wer kündigt er zuletzt? Maßgeblich sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Fehler bei der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam.

Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen – etwa wenn der Vertrag unter unzumutbarem Druck zustande gekommen ist. Deshalb gilt: Niemals ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnen.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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