Low Performer am Arbeitsplatz: Kündigung wegen Minderleistung – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

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Das Wichtigste im Überblick

Was bedeutet Low Performance und wann droht eine Kündigung?

Rechtliche Grundlagen: Was schuldet der Arbeitnehmer?

Die Leistungspflicht des Arbeitnehmers

Wann liegt eine erhebliche Minderleistung vor?

Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung wegen Minderleistung

Hohe Beweislast für den Arbeitgeber

Vergleichbarkeit und Dokumentation

Kündigung erhalten was tun

Negative Zukunftsprognose

Ultima-Ratio-Prinzip: Kündigung als letztes Mittel

Interessenabwägung

Ihre Rechte als betroffener Arbeitnehmer

Die Drei-Wochen-Frist: Handeln Sie schnell!

Kündigungsschutzklage: Ihre Erfolgschancen

Verhaltensbedingte Kündigung

Praktische Handlungsempfehlungen für Arbeitnehmer

Was Arbeitnehmer nicht tun sollten

Sofortmaßnahmen nach Erhalt der Kündigung

Fazit

Häufige Fragen (FAQ) zu Low Performer und Kündigung

Kann einem Arbeitnehmer wegen schlechter Leistung gekündigt werden?

Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung wegen Minderleistung möglich. Allerdings stellt die Rechtsprechung sehr hohe Anforderungen an die Wirksamkeit solcher Kündigungen. Der Arbeitgeber muss die erhebliche Minderleistung über einen längeren Zeitraum nachweisen und alle milderen Mittel ausgeschöpft haben.​

Müssen Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor einer entsprechenden Kündigung abmahnen?

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Bei einer personenbedingten Kündigung ist keine Abmahnung nötig, aber der Arbeitgeber sollte Arbeitnehmer auf das Leistungsdefizit hinweisen.​

Was bedeutet „erhebliche Minderleistung“?

Nach der Rechtsprechung liegt eine erhebliche Minderleistung vor, wenn Arbeitnehmer die Durchschnittsleistung vergleichbarer Kollegen langfristig um mehr als ein Drittel unterschreiten. Dies ist jedoch nur ein Richtwert – die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend.​

Wie lange muss die Minderleistung vorliegen?

Die Minderleistung muss dauerhaft und nicht nur vorübergehend sein. Ein repräsentativer Zeitraum von mehreren Monaten ist in der Regel erforderlich.​

Kann der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers wegen Minderleistung kürzen?

Nein, eine einseitige Gehaltskürzung wegen Minderleistung ist nicht zulässig.

Was sind „mildere Mittel“ zur Kündigung?

Mildere Mittel sind alle Maßnahmen, die eine Kündigung vermeiden könnten, bspw.:​
– Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungen
– Fort- und Weiterbildungen
– Versetzung auf einen leistungsgerechten Arbeitsplatz
– Anpassung der Arbeitsbedingungen
– Abmahnungen (bei verhaltensbedingter Minderleistung)

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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