Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit bzw. gesundheitlichen Gründen erhalten? Was Arbeitnehmer wissen müssen

Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit

Das Wichtigste im Überblick

Kündigung wegen oder aufgrund einer Krankheit?

Abgrenzung zwischen krankheitsbedingter Kündigung und anderen Kündigungsarten

Kündigung erhalten was tun

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Welche Voraussetzungen müssen für eine personenbedingte Kündigung aufgrund einer Krankheit erfüllt sein?

Fallgruppen einer Kündigung aufgrund einer Krankheit

Häufige Kurzzeiterkrankungen

Langzeiterkrankungen

Führt eine Kündigung aufgrund einer Erkrankung zu einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?

Fristlose Kündigung ohne Grund

Fazit: Das Wichtigste in Kürze

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ist eine Kündigung wegen einer Erkrankung zulässig?

Nein, eine Kündigung wegen einer Erkrankung ist nicht zulässig. Dies würde eine Maßregelung darstellen. 
Eine Kündigung aufgrund einer Krankheit kann jedoch beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich sein, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung zukünftig nicht mehr erbringen kann.

Ist für eine Kündigung aufgrund einer Krankheit ein Verschulden des Arbeitnehmers erforderlich?

Nein, ein Verschulden des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich. Die Gründe für die Kündigung liegen nämlich in der Person des Arbeitnehmers und nicht in seinem Verhalten. Hierdurch unterscheidet sie sich von der verhaltensbedingten Kündigung.

Muss der Arbeitnehmer vor einer Kündigung wegen einer Krankheit zuvor abgemahnt worden sein?

Nein, eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer kann den personenbedingten Kündigungsgrund nämlich nicht steuern.

Führt eine Kündigung aufgrund einer Erkrankung zu einer Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld?

Nein, eine Sperrzeit ist nicht zu erwarten. Es ist jedoch erforderlich, dass der Arbeitnehmer in den letzten Jahren ausreichend in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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