Sonderzahlungen im Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld – Ihr Leitfaden im Arbeitsrecht

Sonderzahlungen im Arbeitsrecht

Das Wichtigste im Überblick

Was sind Sonderzahlungen?

Wann entsteht ein Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld?

Rückzahlung von Sonderzahlungen bei Kündigung: Was ist zulässig, was nicht?

Die drei Kategorien von Sonderzahlungen

1.Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter

2.Sonderzahlungen zur Honorierung der Betriebstreue

3.Sonderzahlungen mit Mischcharakter

Exkurs: Weihnachtsgeld im Detail Praktische Beispiele zur Rückforderung

Szenario 1: Weihnachtsgeld mit reinem Entgeltcharakter – Keine Rückforderung möglich

Arbeitsvertrag prüfen lassen

Szenario 2: Weihnachtsgeld mit Betriebstreueklausel – Rückforderung möglich

Szenario 3: Weihnachtsgeld mit Mischcharakter – Rückforderung unzulässig

Szenario 4: Freiwilligkeitsvorbehalt – Einmalige Zahlung ohne zukünftige Ansprüche

Fazit: Sonderzahlungen rechtssicher einordnen und Streit vermeiden

Arbeitgeber zahlt Lohn nicht

FAQ: Häufige Fragen zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Nein. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Allerdings haben Sie einen einklagbaren Anspruch, wenn Ihr Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag die Zahlung vorsieht oder die Voraussetzungen einer Betriebliche Übung vorliegen.

Muss ich Sonderzahlungen zurückzahlen, wenn ich kündige?

Das hängt vom Charakter der Sonderzahlung ab. Bei Sonderzahlungen mit reinem Entgeltcharakter, etwa einem 13. Monatsgehalt, scheidet eine vollständige Rückzahlungspflicht regelmäßig aus.

Was ist der Unterschied zwischen Mischcharakter und reinem Entgeltcharakter?

Mischcharakter kombiniert beide Ziele (Arbeitsentgelt + Betriebstreue). Reiner Entgeltcharakter vergütet nur bereits geleistete Arbeit. Dies hat Auswirkungen auf die Rückforderbarkeit und mögliche Stichtagsklauseln.

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld ist ebenfalls eine Sonderzahlung. Ein Anspruch besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung vereinbart wurde. Ohne Regelung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch.

Kann der Arbeitgeber Weihnachtsgeld bei Eigenkündigung zurückfordern?

Ja, aber nur bei reiner Betriebstreuegratifikation mit einer wirksamen Rückzahlungsklausel. Bei Mischcharakter oder reiner Entgeltzahlung ist eine Rückforderung in der Regel unzulässig.

Was tun, wenn der Arbeitgeber Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht zahlt?

In diesem Fall sollten Arbeitnehmer ihren Anspruch prüfen lassen. Fachanwälte für Arbeitsrecht können prüfen, ob ein Anspruch besteht und wie eine Durchsetzung erfolgen kann.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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