Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung: Ihre Rechte und Pflichten

Übersicht

Was sollten Arbeitnehmer jetzt tun?

Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung – Welche Ansprüche bestehen?

Checkliste: Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Bekomme ich während einer Kündigungsschutzklage weiterhin Gehalt?

Gehalt während der Kündigungsschutzklage

Fachanwalt für Arbeitsrecht: Hilfe bei Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung

Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung: So gehen wir für Sie vor

Fazit: Schnelles Handeln sichert Ihre Ansprüche

Häufig gestellte Fragen zur Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung

Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?

Nach Erhalt der Kündigung haben Sie die gesetzlichen 3 Wochen Zeit, um eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nur in wenigen Ausnahmefällen verlängert werden.

Muss ich die Kosten für die Kündigungsschutzklage Lohnfortzahlung selbst tragen?

Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Häufig übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Kosten. Gerne prüfen wir dies für Sie.

Kann ich während der Kündigungsschutzklage krankgeschrieben bleiben?

Ja. Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit bleibt grundsätzlich auch während des laufenden Verfahrens bestehen und kann Ansprüche auf Entgeltfortzahlung begründen.

Bekomme ich während der Kündigungsschutzklage weiter Gehalt?

Ob Sie während der Kündigungsschutzklage und Lohnfortzahlung weiterhin Zahlungen erhalten, hängt vom Einzelfall ab. Besteht Arbeitsunfähigkeit, kommt regelmäßig eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Betracht. Wird die Kündigung später als unwirksam erklärt, können zusätzlich Vergütungsansprüche entstehen.

Was passiert, wenn ich die Drei-Wochen-Frist verpasse?

Dann gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich rechtswidrig gewesen wäre.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert?

In diesem Fall sollten Sie umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und setzen Ihre Rechte außergerichtlich und gerichtlich durch.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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