Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Anspruch, Dauer und typische Streitfälle

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Das wichtigste im Überblick

Was besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz?

Wann besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Wie hoch fällt die Zahlung aus?

Was gilt nach sechs Wochen?

Die 12-Monats-Frist bei wiederholter Krankheit

Wann besteht kein Anspruch?

Ihre Pflichten: Krankmeldung und Nachweis

Typische Streitfälle aus der Praxis

Fazit: Das Wichtigste in Kürze

FAQ zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Was besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz?

Es verpflichtet Ihren Arbeitgeber, Ihr Gehalt bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen, wenn Sie unverschuldet arbeitsunfähig erkranken. Geregelt sind dort auch die Höhe der Zahlung und Ihre Nachweispflichten.

Wann besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Wenn Sie die Erkrankung grob fahrlässig selbst verursacht haben, wenn das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen besteht, noch keine sechs Wochen Entgeltfortzahlung für dieselbe Erkrankung in den letzten 12 Monaten geleistet wurde oder wenn das Arbeitsverhältnis ruht, etwa in der Elternzeit.

Was ist die 12-Monats-Frist und wie wird sie berechnet?

Sie betrifft wiederholte Erkrankungen aus derselben Ursache. Die Frist beginnt am ersten Tag der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und läuft taggenau zwölf Monate. Danach entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Wann gibt es erneut Entgeltfortzahlung bei gleicher Krankheit?

Entweder wenn Sie vor der neuen Krankschreibung mindestens sechs Monate frei von dieser Krankheit waren oder wenn seit der ersten Arbeitsunfähigkeit zwölf Monate vergangen sind.

Wann übernimmt die Krankenkasse?

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Sie zahlt Krankengeld von rund 70 Prozent des Bruttoentgelts, maximal 90 Prozent des Netto, für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Die genaue Höhe berechnet Ihre Krankenkasse nach dem SGB V.

Muss ich meinem Arbeitgeber die Diagnose mitteilen?

Nein. Sie melden nur die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer. Ihre Diagnose ist Ihre Privatsache.

Darf mir während der Krankheit gekündigt werden?

Ja, eine Krankschreibung schützt nicht automatisch. Kündigt Ihr Arbeitgeber gerade wegen Ihrer Erkrankung, ist die Kündigung oft unwirksam. Lassen Sie eine solche Kündigung immer prüfen.

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht

Über die Autoren:

Sebastian T. Dohm & Jan-Benedikt Wieprecht

Sebastian T. Dohm und Jan-Benedikt Wieprecht sind als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg tätig und beraten seit Jahren Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Die auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei DOHM | WIEPRECHT Rechtsanwälte steht für fundierte, praxisnahe und rechtssichere Beratung – persönlich vor Ort in Hamburg oder bundesweit digital, wenn es insbesondere um Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Vertragsgestaltung geht.

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