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Die Kündigung des Geschäftsführers im Kleinbetrieb – Rechtssicher und fair gestalten

Die Kündigung des Geschäftsführers im Kleinbetrieb – Rechtssicher und fair gestalten

Der Geschäftsführer eines Kleinbetriebs zu kündigen, ist ein komplexer Prozess, der rechtliche Expertise erfordert. Anders als bei „normalen“ Arbeitnehmern gelten hier spezielle Regelungen, die sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer kennen müssen, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist der Schlüssel zur Vermeidung kostspieliger Fehler.

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Kündigungsschutzklage & Lohnfortzahlung: Ihre Rechte und Pflichten

Kündigungsschutzklage & Lohnfortzahlung: Ihre Rechte und Pflichten

Häufig zahlen Arbeitgeber nach Ausspruch einer Kündigung keine weitere Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz eine strenge Drei-Wochen-Frist gilt. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung bei uns als Fachanwälte für Arbeitsrecht kann hier helfen, beide Aspekte – Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung – optimal zu koordinieren.

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Schwanger in der Probezeit – Ihre Rechte im Überblick

Schwanger in der Probezeit – Ihre Rechte im Überblick

Eine Schwangerschaft während der Probezeit verunsichert viele Arbeitnehmerinnen. Doch die Rechtslage ist eindeutig: Der besondere Kündigungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz gilt vom ersten Tag der Schwangerschaft an – auch in der Probezeit. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Detail.

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Fristlose Kündigung ohne Grund – Ihre Rechte und Handlungsoptionen

Fristlose Kündigung ohne Grund – Ihre Rechte und Handlungsoptionen

Eine fristlose Kündigung ohne nachvollziehbaren Grund ist in der Regel rechtswidrig. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen wir Sie dabei, sich gegen unberechtigte Kündigungen zur Wehr zu setzen. Eine solche erfordert nach § 626 BGB das Vorliegen eines wichtigen Grundes, die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, sowie die Einhaltung der 2-Wochen-Frist nach Kenntnis der Kündigungsgründe.

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